Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

1.1 Einleitung
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrages
1.3 Unternehmensdaten
1.4 Dienstleistungen der Plattform
2.1 Inhalt der Registrierungsdienstleistung
2.2 Bestellung der Dienstleistung
2.3 Dienstleistungsgebühr und Zahlung
2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort
3.1 Erfüllung der Dienstleistung
3.2 Finanzbeleg
3.3 Zugang zu Rechnung und Quittung
4.1 Comfortia
4.2 Auxil
5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers
5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerden
6.1 Widerrufsrecht
6.2 Kontaktaufnahme
6.3 Beschwerdemanagement und Kommunikation
6.4 Bank-Chargeback-Verfahren
7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
7.2 Sonstige Bestimmungen
7.3 Geltende Rechtsvorschriften

1.1 Einleitung

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erstreckt sich auf alle Domainnamen (URLs), die einen offiziellen Zugang zur Website (einem unabhängigen internationalen Registrierungsportal) bieten, einschließlich der mit dem System verbundenen mobilen Anwendungen, Subdomains sowie der damit verbundenen Netzwerkdienste und Schnittstellen.

Geltendes Recht: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (über die Rechte der Verbraucher) und Richtlinie 2000/31/EG (über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie die damit verbundenen nationalen Rechtsvorschriften.

1.2 Rechtsgrundlage des Vertrages

Der Besteller (Käufer, Besucher, Nutzer) ist verpflichtet, dieses Dokument zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, wenn er auf diesem Portal eine Fahrzeugregistrierungsdienstleistung bestellt.
Der Abschluss der Bestellung durch die Zahlung gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Während der Hauptschritte des Kaufvorgangs trifft der Besteller auf Kontrollkästchen (Checkboxes), die die wichtigsten Informationen prägnant zusammenfassen und eine direkte Klickmöglichkeit zu diesem Dokument sowie zu anderen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bieten.
Das Anklicken dieser Kontrollkästchen ist Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung; ihre aktive Auswahl durch den Besteller stellt eine ausdrückliche rechtliche Erklärung hinsichtlich der Annahme dar. Die Annahme durch den Besteller hat – im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 und 4 der Richtlinie 2011/83/EU – auch dann rechtliche Wirkung, wenn der Betreiber die Bedingungen leicht zugänglich gemacht hat und die Annahme ausdrücklich erfolgte.

Diese rechtliche Erklärung umfasst auch die Erklärung des Bestellers, dass er zur Kenntnis nimmt, dass: der Vertragsabschluss eine Zahlungsverpflichtung nach sich zieht, und – sofern die Erfüllung der Dienstleistung unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnt – er nach vollständiger Erfüllung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert (siehe Punkt 6.1).

Der Vertragsinhalt wird gemeinsam durch die zwingenden gesetzlichen Vorschriften und dieses Dokument bestimmt. Die AGB legen die Rechte und Pflichten der Parteien, die Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrages, die Zahlungsregeln, die Haftungsbestimmungen sowie die Regeln zum Widerrufsrecht und zu Rechtsmitteln fest.

1.3 Unternehmensdaten

  • Enternova Kft. H-2161, Csomád, Szent István utca 48.; Steuernummer: 24892955-2-13 Firmenbuchnummer: 13 09 186967
    Identifikationsnummer für Regierungsdokumente und offizielle Dienste: 5-6127000034822/A

Im Folgenden: Betreiber (Dienstleister, Agent, Vermittler).

* Der Verkauf der ungarischen Autobahnvignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Verkaufsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
Anzeige des Links zur Regierungsseite

1.4 Dienstleistungen der Plattform

Das Online-System bietet eine unabhängige, internationale Fahrzeugregistrierungsdienstleistung, die die einheitliche Registrierung von Autobahnmautgebühren für mehrere Länder auf einer einzigen Oberfläche ermöglicht.
Ziel der Dienstleistung ist es, den Nutzern auf einer mehrsprachigen Benutzeroberfläche unter Verwendung verschiedener Zahlungsmethoden und mit einem ständig verfügbaren Kundendienst eine schnelle, sichere und bequeme Registrierung zu gewährleisten.

Der Begriff "Autobahnvignette" (autópálya-matrica) ist in der Umgangssprache weit verbreitet; die von der Plattform erbrachte Dienstleistung bezieht sich jedoch tatsächlich auf die Online-Registrierung der Straßenbenutzungsberechtigung und nicht auf die Bereitstellung einer physischen Autobahnvignette.
Während des Kaufs und an verschiedenen Stellen des Portals, insbesondere bei den obligatorischen Kontrollkästchen zur Zustimmung und in der Bestellzusammenfassung, weist das System deutlich darauf hin, dass der Gegenstand der Bestellung die Fahrzeugregistrierungsdienstleistung ist.

Für bestimmte Länder kann das System einen offiziellen Partnerstatus haben; hierüber wird während des Kaufs auf der Benutzeroberfläche eindeutig informiert.
Ist eine solche Kennzeichnung in einem bestimmten Segment nicht sichtbar, so handelt der Betreiber für das jeweilige Land als selbstständiger, unabhängiger Registrierungsdienstleister auf der Grundlage des Auftrags mit den angegebenen Fahrzeugdaten, indem er diese Daten in das offizielle System der Behörden eingibt.
Der Betreiber prüft nicht die Beziehung zwischen der Person, die die Bestellung initiiert, und dem angegebenen Fahrzeug; der Auftrag zur Fahrzeugregistrierung kann von jedem, unabhängig von seiner Beziehung zum Fahrzeug, initiiert werden.

Der Betreiber betont auf allen Oberflächen seinen unabhängigen Status und vermeidet ausdrücklich Bezeichnungen, Symbole, Markenelemente oder Designlösungen, die auf ein offizielles staatliches Autobahnvignettenportal oder eine Partnerschaft hindeuten könnten.
Auf der Grundlage von Kundenrückmeldungen präzisiert er kontinuierlich seine Kommunikation, um mögliche sprachliche Missverständnisse aufgrund maschineller Übersetzungen zu vermeiden und den Status und die Art der Dienstleistung zu verdeutlichen.

2.1 Inhalt der Registrierungsdienstleistung

Die Fahrzeugregistrierungsdienstleistung der Plattform besteht aus zwei untrennbaren Elementen: (a) der Verwaltung der Fahrzeugregistrierung und (b) der offiziellen behördlichen Eintragung der Straßenbenutzungsberechtigung.
Der Betreiber erhebt eine Fahrzeugregistrierungsgebühr, die von der offiziellen Behördengebühr getrennt ist. Während des Kaufvorgangs erscheinen jedoch beide Posten als ein einziger Bruttogesamtbetrag (inklusive Steuern),
gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU und § 11 Absatz 1–2 der ungarischen Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.), als Standardanzeige der Dienstleistung und des zu zahlenden Endbetrags.

Untrennbare Bestandteile der Fahrzeugregistrierungsdienstleistung (zusätzlich zur behördlichen Eintragung der Straßenbenutzungsberechtigung) sind:

  • SMS-Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung

  • Kontinuierlicher Kundendienst (24/7)

  • Comfortia-Ersatzgarantieservice (siehe Punkt 4.1)

  • Auxil-Bußgeldmanagement (siehe Punkt 4.2)

Geltendes Recht: Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU.
* Im Falle der ungarischen Autobahnvignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, sodass dieser Punkt keine Anwendung findet.

2.2 Bestellung der Dienstleistung

Bei der Bestellung ist der Besteller verpflichtet, alle vom jeweiligen Mautsystem geforderten Daten anzugeben. Diese umfassen in der Regel die Fahrzeugkategorie, das Länderkennzeichen (Kfz-Kennzeichen-Präfix), das Kfz-Kennzeichen selbst, das geplante Startdatum und die Dauer der Straßennutzung, das Gebiet (Land oder Region), das durch die Autobahnvignette abgedeckt werden soll, sowie die Kontaktdaten des Bestellers (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Einige Länder können die Angabe zusätzlicher Daten verlangen (z. B. Fahrgestellnummer, Passnummer, Name); diese zusätzlichen Datenanforderungen beruhen nicht auf einer Entscheidung des Betreibers, sondern sind Vorgaben des offiziellen Mautsystems des jeweiligen Landes.
Die Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung (verfügbar: je nach Sprache unterschiedliche Links - in der Fußzeile) beschrieben.

2.3 Dienstleistungsgebühr und Zahlung

Das Zusammenfassungsfenster auf der Kassenoberfläche enthält einen Überblick über die bei der Bestellung angegebenen Daten sowie die gesamte Fahrzeugregistrierungsgebühr für die jeweilige Transaktion (die auch die offizielle Gebühr für die Straßenbenutzungsberechtigung enthält). Somit wird auf der Benutzeroberfläche ein einziger Bruttogesamtbetrag angezeigt. Dieser Betrag enthält alle anfallenden Kosten und Steuern; dem Besteller entstehen weder in den weiteren Schritten des Zahlungsvorgangs noch danach zusätzliche Gebühren. Die Transaktion beinhaltet keine automatischen oder sich verlängernden Abonnements, und es erfolgen in Zukunft keine versteckten Abbuchungen.

Im letzten Schritt erscheint die Bankzahlungsseite, auf der der zu zahlende Endbetrag und die Währung erneut angezeigt werden. Dies stellt sicher, dass der Besteller vor Abschluss der Zahlung noch einmal zur Bestätigung über den zu zahlenden Gesamtbetrag und die verwendete Währung informiert wird.

Geltendes Recht: Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (PSD2), Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte), nationale Umsetzung der EU-Richtlinie (2005/29/EG).

2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort

a) Bei in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültigen Straßenbenutzungsberechtigungen handelt der Dienstleister als Agent zugunsten der nationalen Mautdienstleister und vermittelt die Dienstleistung für die angegebenen Fahrzeugdaten.
In diesem Zusammenhang wird bei der Erbringung der vom Dienstleister angebotenen Online-Verwaltungs- und Komfortdienstleistung der Mehrwertsteuersatz des Landes angewendet, in dem sich die Autobahn befindet.

b) Bei Straßenbenutzungsberechtigungen, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union – Weißrussland, Moldawien und der Schweiz – gültig sind, gilt die Leistung als in einem Drittland erbracht.
In diesen Fällen der vom Dienstleister erbrachten Online-Verwaltungs- und Komfortdienstleistung wird der Mehrwertsteuersatz des Sitzes des Dienstleisters angewendet.

c) Auf die Dienstleistung anwendbare Steuersätze:
Weißrussland – 27% MwSt. (ungarischer MwSt.-Satz am Sitz des Dienstleisters), Moldawien – 27% MwSt. (ungarischer MwSt.-Satz am Sitz des Dienstleisters), Schweiz – 27% MwSt. (ungarischer MwSt.-Satz am Sitz des Dienstleisters),
Österreich – 20%, Tschechische Republik – 21%, Rumänien – 21%, Slowenien – 22%, Bulgarien – 20%, Litauen – 21%, Slowakei – 23%.

Geltendes Recht:
– Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 der Europäischen Union, Artikel 31a Absatz 2 Buchstabe j)
– Richtlinie 2006/112/EG der Europäischen Union, Artikel 47

Die Annahme der Registrierungsdienstleistung erfolgt durch das Ankreuzen der obligatorischen Kontrollkästchen ("Checkboxes") auf der Kassenoberfläche.

Der Dienstleister vermittelt im Auftrag und im Namen des Bestellers als Agent den Erwerb der Straßenbenutzungsberechtigung zugunsten folgender Aussteller:

Österreich – ASFINAG (Autópálya- és Gyorsforgalmi Útfinanszírozó Részvénytársaság), Schnirchgasse 17 (Austro Tower), Wien, 1030
Tschechische Republik – Staatlicher Fonds für Verkehrsinfrastruktur (Státní fond dopravní infrastruktury, SFDI), Sokolovská 1955/278, Prag 9, 19000
Rumänien – Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur (Compania Națională de Administrare a Infrastructurii Rutiere S.A., CNAIR), Bulevardul Dinicu Golescu 38., Bukarest (Sektor 1), 010873
Slowenien – DARS d.d. (Autobahngesellschaft der Republik Slowenien), Ulica XIV. divizije 4., Celje, 3000
Slowakei – Slowakische Straßenverwaltung (Slovenská správa ciest, SSC), Dúbravská cesta 115/22, Bratislava – Karlova Ves, 84104
Bulgarien – Agentur für Straßeninfrastruktur – Nationale Mautverwaltung (Агенция „Пътна инфраструктура" – Национално Тол Управление), Bulvar Nikola Petkov 86., Sofia, 1618
Schweiz – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Taubenstrasse 16., Bern, 3003
Moldawien – Staatliche Straßenverwaltung (Administrația Națională a Drumurilor S.A.), Strada Bucuriei 12A, Chișinău, 2004
Litauen – Via Lietuva AB (Litauische Straßendirektion), Kauno g. 22-202, Vilnius, 03212
Weißrussland – Hauptverwaltung Belavtodor, Zagorodny pereulok 58A, Minsk, 220073

* Der Verkauf der ungarischen Autobahnvignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Verkaufsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.

3.1 Erfüllung der Dienstleistung

Nach erfolgreicher Zahlung beginnt der Betreiber unverzüglich mit der Bearbeitung der Bestellung im System des jeweiligen Ziellandes. Gleichzeitig sieht der Besteller auf der Benutzeroberfläche ein Countdown-Fenster, das die voraussichtliche Bearbeitungszeit anzeigt, und erhält eine automatische E-Mail-Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse über die primäre Bestellbestätigung.

Diese Bestätigung zeigt deutlich an, dass die Erfüllung der Dienstleistung – d. h. die Fahrzeugregistrierung – begonnen hat, aber auch, dass die Dienstleistung bis zum Eintreffen der nächsten (endgültigen) Bestätigung noch nicht abgeschlossen ist und die Straßenbenutzungsberechtigung noch aussteht.
Die typische Ausführungszeit beträgt 1–8 Minuten (maximal ~16 Minuten); unter außergewöhnlichen Umständen (z. B. bei Überlastung des externen Systems) kann dies länger dauern.

Kann die Dienstleistung nicht innerhalb der Wartezeit erfüllt werden und würde dies für den Besteller eine vernünftigerweise inakzeptable Verzögerung bedeuten (z. B. erhebliche zusätzliche Wartezeit auf der Straße aufgrund eines Fehlers im externen Mautsystem), storniert der Betreiber die Bestellung automatisch. In einem solchen Fall erhält der Besteller eine Stornierungsbenachrichtigung per E-Mail und SMS; die Finanztransaktion wird rückgängig gemacht (wobei der vom Besteller gezahlte volle Betrag gutgeschrieben wird), und der ausgestellte Beleg erhält eine Stornierungsmarkierung. Das System verhindert außerdem vorübergehend einen erneuten Kauf zu denselben Bedingungen, um Doppelbestellungen durch wiederholte Versuche zu vermeiden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Fahrzeugregistrierung im Mautsystem des Ziellandes erhält der Besteller unverzüglich die endgültige E-Mail-Bestätigung über die Erfüllung der Dienstleistung. Diese enthält die detaillierten Daten der Bestellung sowie in einer separaten E-Mail den Link zum Zugriff auf den (bzw. zum Herunterladen des) Finanzbeleg(s) (Rechnung oder Quittung).

Der Vertrag gilt in dem Moment als erfüllt, in dem der Betreiber die vom Besteller geforderte Fahrzeugregistrierung vollständig ausgeführt hat – d. h. die erforderlichen Fahrzeugdaten in das offizielle elektronische Register der zuständigen Straßenbaubehörde eingegeben und validiert hat, die Straßenbenutzungsberechtigung eingeholt hat und darüber eine Bestätigung an den Besteller gesendet hat. In diesem Moment benachrichtigt der Betreiber den Besteller auch per SMS an die angegebene Telefonnummer, um Missverständnisse durch E-Mail-Zustellungsfehler zu vermeiden und die aus der Natur der Dienstleistung resultierende Mehrkanal-Information sicherzustellen.

Die Mautvorschriften einiger Länder erlauben den sogenannten "Nachkauf" (Überschneidung) nicht, auch nicht bei einer teilweisen Überschneidung. Dies bedeutet, dass das System eine Verlängerung oder Ergänzung der vorherigen Maut nicht zulässt, wenn der Besteller eine Maut für einen Zeitraum erwirbt, der teilweise abgedeckt ist oder mit einer bereits laufenden Gültigkeit zusammenfällt. In einem solchen Fall beginnt die Gültigkeit der gekauften Maut automatisch nach Ablauf der vorherigen Berechtigung, genau für die Dauer, die in der Bestellung erfasst und bezahlt wurde.

Es ist wichtig zu betonen, dass in diesem Fall – unter Berücksichtigung der örtlichen Gesetze und der Einschränkungen des offiziellen Mautverwaltungssystems des jeweiligen Landes – eine Rückerstattung nicht möglich ist.
Mit der Abgabe der Bestellung nimmt der Besteller ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt zu, dass jegliche zeitliche Verschiebung, die sich aus den oben genannten Umständen ergibt, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Betreibers liegt und keinen Anspruch auf Rückerstattung begründet.

3.2 Finanzbeleg

Gleichzeitig mit der Erfüllung der Bestellung wird – in einer separaten E-Mail – der Link zum Finanzbeleg (Rechnung oder Quittung) an den Besteller gesendet. Wenn der Besteller beim Kauf das Kontrollkästchen "Ich benötige eine Rechnung" nicht angekreuzt und keine Rechnungsdaten angegeben hat, stellt das System automatisch eine Quittung aus.

Geltendes Recht: Artikel 226 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) sowie § 166 Absatz 1 und §§ 169–171 des ungarischen Mehrwertsteuergesetzes (Gesetz CXXVII von 2007).

Der Besteller sieht auf dem erhaltenen Finanzbeleg (kann je nach Land variieren) eine detaillierte Aufschlüsselung der Transaktionskosten (Nettobetrag, überwälzte Steuer usw.), was der Tatsache nicht widerspricht, dass er beim Kauf über die Preise als Bruttogesamtbetrag informiert wurde (Punkt 2.3).
Aufgrund seiner Steuerpflichten ist der Betreiber verpflichtet, auf der ausgestellten Rechnung die Bemessungsgrundlage der Transaktion, den angewandten Steuersatz sowie den Betrag der überwälzten Steuer anzugeben.
Während des Kaufs erklärt der Besteller durch das aktive Anklicken eines obligatorischen Kontrollkästchens, dass er sich mit dem genauen Inhalt des Kaufs (insbesondere der Fahrzeugregistrierungsdienstleistung und deren zu zahlendem Gesamtendbetrag) vertraut gemacht hat und somit vor Vertragsabschluss umfassend über die Dienstleistung informiert wurde.

Der Dienstleister ist nicht in der Lage, Rechnungen für Steuerrückerstattungszwecke auszustellen. Der Besteller erklärt bei der Eingabe der Rechnungsdaten auf der Kassenoberfläche, dass er die Dienstleistung als Endverbraucher in Anspruch nimmt.

Eine gegebenenfalls vom Dienstleister (auf Wunsch des Bestellers oder aus technischen Gründen) ausgestellte Korrektur- oder Stornorechnung (ein der Rechnung gleichgestelltes Dokument) ändert oder storniert die Daten der betreffenden Originalrechnung gemäß § 170 des Mehrwertsteuergesetzes.
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass er in seiner Buchhaltung den Status gemäß dem letzten, gültigen Dokument auszuweisen hat.

Geltendes Recht: Gesetz CXXVII von 2007 über die Mehrwertsteuer (MwSt.-Gesetz), insbesondere die Bestimmungen von § 166 Absatz 1 und §§ 169–171, sowie die Artikel 369a–369k der Richtlinie 2006/112/EG.
* Beim Kauf einer ungarischen Autobahnvignette findet diese Klausel keine Anwendung.

3.3 Zugang zu Rechnung und Quittung

Nach einem erfolgreichen Kauf (in der Regel innerhalb weniger Minuten) sendet das System den Link zum Herunterladen der Rechnung/Quittung per E-Mail. Vor dem Herunterladen verlangt das System vom Besteller eine CAPTCHA-Überprüfung (Bot-Schutz) sowie eine E-Mail-Bestätigung.
Der Finanzbeleg ist über den gesendeten Link ab dem Kaufdatum 365 Tage lang verfügbar.

Geltendes Recht: Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO), Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit von Daten.

4.1 Comfortia

Der Zusatzdienst Comfortia bietet über die Registrierungsdienste hinaus Mehrwertelemente, auf die der Besteller wie folgt Anspruch hat:

  • Korrektur von Tippfehlern beim Kennzeichen: Kostenlose Änderung eines versehentlich falsch getippten Kennzeichens (einmalig) bei einer Straßenbenutzungsberechtigung mit sofortiger oder zukünftiger Gültigkeit.

  • Änderung des Länderkennzeichens (Nationalität): Austausch des falsch angegebenen Länderkennzeichens (einmalig) bei einer Berechtigung, die sofort oder später in Kraft tritt.

  • Änderung der Fahrzeugkategorie: Austausch der falsch gewählten Fahrzeugkategorie (einmalig) bei sofortiger oder späterer Gültigkeit – auch dann, wenn die neue Kategorie mit einer höheren Gebühr verbunden wäre (die Preisdifferenz trägt der Betreiber).

  • Änderung des Ziellandes: Änderung des fälschlicherweise gewählten Ziellandes (einmalig) bei einer Berechtigung, die sofort oder später beginnt – auch dann, wenn eine solche Änderung im normalen Verfahren aufgrund der unterschiedlichen Systeme zwischen den Ländern nicht möglich ist.

  • Änderung des Gültigkeitsbeginns: Änderung des falsch angegebenen Startdatums (einmalig) bei einer Berechtigung, die sofort oder später beginnt.

  • Schutz vor teilweisen Tippfehlern: Automatische und ggf. manuelle Überprüfung der eingegebenen Daten durch das System auf offensichtliche Tippfehler.

  • Stornierungsmöglichkeit (Storno): Rückforderung der Gebühr für eine zukünftig in Kraft tretende Straßenbenutzungsberechtigung (vollständige Rückerstattung) bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit. * (Ausgenommen Jahres-Autobahnvignetten, siehe unten.)

* Die 24-Stunden-Frist stellt keine Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts dar, sondern ist eine vom Betreiber freiwillig eingeräumte Rückerstattungsmöglichkeit, die vor Beginn der Dienstleistung in Anspruch genommen werden kann und für die gesamte Dienstleistung unabhängig von den eigenen Bedingungen des Ausstellers der ursprünglichen Autobahnvignette gilt.
Bei einer Jahres-Autobahnvignette ist eine Stornierung nicht möglich, es kann jedoch ein Austausch beantragt werden!

Das Schutzsystem vor teilweisen Tippfehlern stellt sicher, dass offensichtliche Fehler des Bestellers bei der Dateneingabe zunächst automatisch vom System gefiltert werden und dann bei Bedarf auf einer zweiten Ebene ein manueller Eingriff erfolgt. In einem solchen Fall ist der Administrator des Betreibers berechtigt, beim Besteller eine Klärung (Korrekturdaten) anzufordern, oder, wenn der Tippfehler eindeutig identifizierbar und behebbar ist, die notwendige Änderung auch ohne Mitwirkung des Bestellers durchzuführen. Dieses Dienstleistungselement hilft dabei, Bußgelder rechtmäßig zu vermeiden (z. B. dass eine Registrierung aufgrund eines Tippfehlers nicht als ungültig gilt).

Pro Bestellung können maximal zwei verschiedene Comfortia-Korrekturanfragen geltend gemacht werden, und dies nur einmalig (pro Transaktion). Die Aktivierung des Schutzes vor teilweisen Tippfehlern wird nicht auf das Kontingent der Korrekturanfragen angerechnet.

Alle Mehrkosten, die im Rahmen von Comfortia entstehen (z. B. mögliche menschliche Administration, Registrierung eines neuen Fahrzeugs und dessen Maut, Aufpreis für den Wechsel in eine höhere Kategorie, wiederholte Bankgebühren, SMS, Währungsverluste), trägt der Betreiber in vollem Umfang.
Comfortia-Anfragen, die über das Support-Ticket-System eingereicht werden, werden in der Regel innerhalb von 10–25 Minuten bearbeitet und ausgeführt.

Der Comfortia-Service ist eine vom Betreiber freiwillig gewährte Garantie, die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers (z. B. Schadensersatzansprüche bei mangelhafter Leistung) weder berührt noch einschränkt.
* Im Falle einer ungarischen Autobahnvignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, sodass dieser Punkt keine Anwendung findet.

4.1.1 Optimum-Paket (exklusiver Mehrwertdienst)

Beim Kauf einer ungarischen Autobahnvignette kann die Straßenbenutzungsgebühr (E-Vignette) ausschließlich als Teil des Optimum-Pakets beim Dienstleister erworben werden. Das Optimum-Paket ist ein zusätzliches Dienstleistungspaket, das der Dienstleister dem Besteller zusätzlich zum NMFR-Basisdienst anbietet und das gemäß Punkt 3.2.1 der Geschäftsordnung für Wiederverkäufer (VÜSZ) der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. als exklusiver Mehrwertdienst gilt.

Wenn der Besteller das Optimum-Paket nicht in Anspruch nehmen möchte, kann er die Bestellung jederzeit ohne rechtliche Konsequenzen abbrechen und den Kaufvorgang über den Link, der bei den Basisinformationen bereitgestellt wird (auf der zentralen Verkaufsseite der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.), ohne das Optimum-Paket fortsetzen.
Auf diese Möglichkeit weist der Dienstleister zu Beginn des Kaufvorgangs deutlich hin und stellt einen direkten Weiterleitungslink zur zentralen Oberfläche der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. bereit.

Der Preis des Optimum-Pakets variiert je nach Art der ausgewählten E-Vignette (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahresvignette) und der Fahrzeugkategorie. Der genaue Betrag wird im Kassen-Schritt des Kaufvorgangs vor Abschluss der Zahlung separat von der Gebühr für die E-Vignette ausgewiesen.
Diese Aufschlüsselung wird auch separat auf der dem Besteller ausgestellten Quittung oder Rechnung angezeigt. Der Preis des Optimum-Pakets ändert sich ausschließlich basierend auf der Fahrzeugart und dem gewählten Zeitraum sowie dem Gebiet.
Der dem Besteller bekannte Optimum-Preis wird bei seinen späteren Käufen unter denselben Bedingungen (gleiche Art der E-Vignette und Fahrzeugkategorie) in derselben Höhe angezeigt.

Das Optimum-Paket enthält die folgenden Dienstleistungselemente:

a) Tippfehlerkorrektur: Der Besteller ist berechtigt, innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen nach Erfüllung der Bestellung einmalig und bezogen auf eine Bestellung kostenlos die Änderung des in der Bestellung angegebenen Kennzeichens zu verlangen, falls beim angegebenen Kennzeichen ein Tippfehler oder ein anderes dem Besteller zuzurechnendes Versehen vorliegt.
Bei Tippfehlern behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Austausch zu verweigern, wenn das Ausmaß des Tippfehlers mehr als 3 Zeichen betrifft und somit der Eindruck des Kennzeichens eines anderen Fahrzeugs entsteht.

b) Änderung des Ziellandes: Der Besteller ist berechtigt, innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen nach Erfüllung der Bestellung einmalig und bezogen auf eine Bestellung kostenlos die Änderung des in der Bestellung angegebenen Ziellandes (Gültigkeitsbereichs) zu verlangen.

c) Stornierung und Rückerstattung des vollen Preises: Der Besteller ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren und die Rückerstattung des gesamten gezahlten Gegenwerts (des kombinierten Endbetrags aus der E-Vignettengebühr und der Optimum-Paketgebühr) zu verlangen, sofern er den Stornierungsantrag mindestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Beginn der Gültigkeit der E-Vignette schriftlich beim Dienstleister einreicht.
Dieses Rückerstattungsrecht kann bei dem Produkt einer Jahres-Autobahnvignette in Anbetracht ihres besonderen Charakters und ihrer Verkaufsbedingungen nicht geltend gemacht werden.

d) SMS-Benachrichtigung: Der Dienstleister sendet an die vom Besteller angegebene Telefonnummer eine automatische SMS-Nachricht über wesentliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Bestellung, insbesondere über die erfolgreiche Bestellung, den bevorstehenden Ablauf der E-Vignette sowie das Ende der Gültigkeit, um die Verkehrssicherheit und die Information des Bestellers zu gewährleisten.

Die Inanspruchnahme des Optimum-Pakets ist eine freie Entscheidung des Bestellers. Die im Optimum-Paket enthaltenen Dienstleistungen haben einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert, gehen über den Inhalt des NMFR-Basisdienstes hinaus und können vom Besteller beim Dienstleister ausschließlich als Teil des Optimum-Pakets in Anspruch genommen werden.
Möchte der Besteller das Optimum-Paket nicht in Anspruch nehmen, stellt der Dienstleister den Zugang zum NMFR-Basisdienst über einen anderen Wiederverkäufer durch einen direkten Link bereit, der im ersten Schritt des Kaufvorgangs auf die zentrale Verkaufsoberfläche der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. verweist.

Der Dienstleister erhebt beim Kauf keine Convenience-Gebühr (Servicegebühr).

4.2 Auxil

Auxil ist ein Zusatzdienst, der als Teil der hier bestellten Fahrzeugregistrierungsdienstleistung rechtlichen Beistand in Fällen bietet, in denen der Besteller aus einem Grund mit einem Bußgeld belegt wird, der in direktem Zusammenhang mit der hier bestellten Dienstleistung steht.
Typische Gründe hierfür können sein:

  • Nachträglicher Kauf: Die Straßenbenutzungsberechtigung wurde nicht vor der Auffahrt auf den mautpflichtigen Straßenabschnitt (oder außerhalb der Toleranzzeit) gekauft, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.

  • Falsch getippte Daten: Ein Bußgeld, das aufgrund von Tippfehlern oder fälschlicherweise angegebenen Fahrzeugdaten (z. B. Fehler beim Kennzeichen oder Länderkennzeichen) während der Bestellung verhängt wurde.

  • Falsch angegebene Fahrzeugkategorie: Die Straßenbenutzungsgebühr wurde nicht für die auf das Fahrzeug anwendbare, korrekte Kategorie entrichtet, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.

  • Falsch gewähltes Zielland: Die Registrierung der Autobahnvignette erfolgte für ein falsches Zielland.

  • Falsches Länderkennzeichen: Angabe eines falschen Länderkennzeichens (Nationalität) beim Kauf, aufgrund dessen die Behörde das Fahrzeug bzw. dessen Eigentümer mit einem Bußgeld belegte.

In diesen Fällen ist der Besteller berechtigt, sich innerhalb von 180 Tagen nach der Bestellung jederzeit mit den Bußgelddokumenten an den Betreiber zu wenden.
Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, den behördlichen Bußgeldbescheid/Zahlschein sowie alle relevanten Dokumente einzureichen; anschließend kann er die aktive rechtliche Mitwirkung des Betreibers beantragen.
Der Betreiber handelt in einem solchen Fall – gegebenenfalls unter Einbeziehung seiner externen rechtlichen Partner – als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde: Er kann einen Rechtsbehelf einlegen, einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung initiieren oder aus Billigkeitsgründen eine Ermäßigung des Bußgeldbetrags beantragen.

In bestimmten individuellen, zu berücksichtigenden Fällen kann der Betreiber dem Besteller sogar den Betrag des Bußgeldes erstatten (bis zu einer Obergrenze von 300 EUR) – selbst wenn das Bußgeld ausschließlich auf einen Fehler des Bestellers zurückzuführen ist. Eine solche Kompensation kann nur dann erfolgen, wenn der Betreiber nach Abwägung aller Umstände des Falles entscheidet, dass eine Verzögerung oder ein Fehler bei der dem Besteller erbrachten Dienstleistung ebenfalls zum Bußgeld beigetragen haben könnte, oder wenn andere Billigkeitsgründe dies rechtfertigen. Eine solche wohlwollende Entscheidung erfolgt nicht automatisch, es gibt keine konkrete Zusage dafür, und jeder Fall wird individuell geprüft.

Die Inanspruchnahme des Auxil-Dienstes berührt nicht die Rechte des Verbrauchers auf Rechtsbehelfe nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die von Auxil geleistete Hilfe ist eine freiwillige Verpflichtung des Betreibers, mit der er den Besteller in behördlichen Verfahren unterstützt, garantiert jedoch nicht die Aufhebung oder Ermäßigung des Bußgeldes.
Auxil gilt nicht für Fälle, in denen der Besteller auf Straßenabschnitte auffährt, für die seine Bestellung nicht gültig war und nicht hätte gültig sein können (z. B. Strecken mit Extra-Maut, mautpflichtige Abschnitte von Brücken oder Tunneln).
* Im Falle der ungarischen Autobahnvignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, sodass dieser Punkt keine Anwendung findet.

5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers

Die erfolgreiche Ausführung der Zahlungstransaktion bedeutet an sich nicht, dass die Straßenbenutzungsberechtigung in Kraft getreten ist – die Gültigkeit der Autobahnvignette entsteht ausschließlich dann, wenn alle erforderlichen Bestätigungen, die vom System gesendet werden, eingetroffen sind und der Besteller die darauf angegebenen Daten (Fahrzeugdaten, persönliche Daten, Datum, Land usw.) überprüft und für richtig befunden hat. Belege, die die Zahlung nachweisen (Quittung, Rechnung, Transaktions-ID), berechtigen für sich genommen nicht zur Straßenbenutzung.

Im Falle eines Bußgeldes oder eines anderen Schadensersatzanspruchs kann ausschließlich eine tatsächlich in Kraft getretene Straßenbenutzungsberechtigung (bzw. deren Fehlen) die Grundlage für die Geltendmachung eines Anspruchs bilden. Die Auffahrt auf einen mautpflichtigen Straßenabschnitt ist nur gestattet, wenn der erforderliche elektronische Nachweis der Berechtigung dem Besteller vorliegt und gültig ist, sowie dessen Daten mit den beim Kauf angegebenen übereinstimmen.

Der Betreiber erfüllt jede Bestellung auf der Grundlage der vom Besteller angegebenen Daten und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Besteller für dasselbe Fahrzeug für denselben - oder einen sich überschneidenden - Zeitraum bereits über eine gültige Berechtigung verfügte, oder ob die angegebene Fahrzeugkategorie, das Länderkennzeichen und das Kennzeichen korrekt sind.
Das System führt jedoch bei der Dateneingabe in vielen Fällen eine technische Syntaxprüfung für das Format des Kennzeichens durch, und wenn der Verdacht besteht, dass der Besteller sich beim Kennzeichen vertippt hat oder die Angabe des „eigenen Landes“ und des „Ziellandes“ vertauscht hat, zeigt es eine Warnung an – und hilft so bei der korrekten Datenerfassung.

Der Besteller trägt die volle Verantwortung für die Genauigkeit der von ihm angegebenen Daten und nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber für hieraus resultierende Fehler (z. B. Bußgeld wegen falsch angegebener Kategorie, Ungültigkeitsfaktor wegen Tippfehler im Kennzeichen, falsches Länderkennzeichen, falsches Zielland) nicht haftet.

Der Besteller ist nicht berechtigt, vom Betreiber eine Rückerstattung mit der Begründung zu fordern, dass er für das betreffende Fahrzeug für den betreffenden Zeitraum (teilweise oder überschneidend) bereits eine gültige Straßenbenutzungsberechtigung besaß oder dass die Dienstleistung anderswo (z. B. bei einem anderen Wiederverkäufer oder direkt auf dem staatlichen Portal) zu einem günstigeren Preis erhältlich gewesen wäre.

Die Überprüfung der Gültigkeit liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Bestellers. Der Besteller ist ferner dafür verantwortlich, die Erfüllung der Dienstleistung abzuwarten und einen mautpflichtigen Straßenabschnitt nur im Besitz einer gültigen Berechtigung zu befahren.

Der Besteller ist dafür verantwortlich, die Erfüllung der bestellten Dienstleistung – basierend auf den oben genannten Benachrichtigungen – zu akzeptieren, sofern diese entsprechend den angegebenen Daten erfolgt ist. Vergewissert sich der Besteller im Zweifelsfall nicht von der Gültigkeit und wiederholt eine Bestellung mehrfach, und werden alle erfüllt, so kann die Gebühr für die doppelten Käufe nicht zurückgefordert werden, es sei denn, die Doppelung ist nachweislich auf einen technischen Fehler des Systems zurückzuführen oder das Gesetz sieht etwas anderes vor.

Im Falle von mehrfachen, unbegründeten wiederholten Käufen kann der Betreiber aus Billigkeitsgründen entscheiden, die doppelten Posten zu erstatten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Wiederholt der Besteller vor Ablauf der vom System angezeigten Schutzgrenze (siehe Punkt 3.1) ohne Abstimmung die Bestellung und wird diese erfüllt, so gehen die aus dem Mehrfachkauf resultierenden Schäden zulasten des Bestellers.

Bei der rumänischen Autobahnvignette (Rovinieta, Maut) besteht keine Möglichkeit, eine falsch getippte Fahrgestellnummer (VIN) vor Ort zu ändern; dies muss der Kunde durch Vorlage der Dokumente und Einreichung eines Antrags bei der rumänischen Mautbehörde regeln.
Um Tippfehler zu vermeiden, bieten wir für die Rovinieta ein separates Warnfenster zur Bestätigung der Fahrgestellnummer an, so wie wir dies in anderen Fällen zur Bestätigung des Kennzeichens tun.

5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerden

Während des Kaufvorgangs begegnet der Besteller in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/83/EU Elementen, die eine aktive Bestätigung erfordern (Checkboxes), deren Akzeptanz Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung ist. Der Zweck dieser Elemente besteht darin, sicherzustellen, dass der Besteller vor Vertragsabschluss die AGB, die Datenschutzerklärung und die sonstigen obligatorischen Erklärungen zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert. Auf der Kassenoberfläche und auf der Bankzahlungsseite wird der zu zahlende Gesamendbetrag – in Form eines um die Steuern erhöhten Einmalbetrags – mindestens zweimal deutlich angezeigt (zusammen mit der Angabe der Währung). Auf der Rechnung/Quittung können die Posten aufgrund von Steuervorschriften aufgeschlüsselt sein, dies berührt jedoch nicht die Gültigkeit des beim Kauf als Ganzes mitgeteilten Endbetrags.

Der Besteller ist nach Abschluss des Kaufs grundsätzlich nicht berechtigt, den Transaktionsbetrag oder die Höhe der berechneten Gebühr anzufechten, sofern er diese vor der Zahlung deutlich gesehen und genehmigt hat. Es kann keine teilweise oder vollständige Rückerstattung unter Berufung darauf gefordert werden, dass die Dienstleistung anderswo kostenlos oder günstiger verfügbar gewesen wäre, oder dass der Besteller die Bedingungen nicht gelesen hat, den Preis oder die Währung missverstanden hat oder dass er die Dienstleistung - aus welchem Grund auch immer - doch nicht in Anspruch nehmen möchte.

Es liegt in der Verantwortung des Bestellers, die Erfüllung der Dienstleistung abzuwarten und erst danach – im Besitz einer gültigen Berechtigung – auf einen mautpflichtigen Straßenabschnitt zu fahren. Die Regeln für spezielle, zusätzlich mautpflichtige Straßenabschnitte einzelner Länder (z. B. Brücken, Tunnel) sind ebenfalls zu beachten; der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus deren Missachtung resultieren. Informationen über solche extra mautpflichtigen Sonderabschnitte sendet der Betreiber in vielen Fällen zusammen mit der relevanten Bestellung, aber der Besteller muss in erster Linie die lokalen Regeln beachten. Wenn er während seiner Fahrt auf
Schilder, Straßenmarkierungen, Schranken, Tore oder Zahlungsterminals stößt, die darauf hinweisen, dass die Zahlung einer Sondergebühr erforderlich ist (was bedeutet, dass die nationale oder regionale Autobahnvignette für den betreffenden Abschnitt nicht gültig ist), darf er diese nur auf eigene Gefahr benutzen, und er kann den Betreiber nicht für deren Versäumnis haftbar machen.

6.1 Widerrufsrecht

Gesetzliches Widerrufsrecht: Gemäß der Richtlinie 2011/83/EU und der ungarischen Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.) steht dem Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wenn der Besteller jedoch während des Kaufs ausdrücklich der sofortigen Aufnahme der Dienstleistung zugestimmt hat – durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollkästchens – und zur Kenntnis genommen hat, dass er nach vollständiger Erfüllung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert, so erlischt das Widerrufsrecht mit der Erfüllung der Dienstleistung. Da der Betreiber die Fahrzeugregistrierung unmittelbar nach der Zahlung beginnt und ausführt, erfolgt die Erfüllung der Dienstleistung in der Regel innerhalb von Minuten, sodass das Widerrufsrecht gleichzeitig mit der Erfüllung erlischt.

Geltendes Recht: Artikel 16 Buchstabe a der Richtlinie 2011/83/EU (Ausnahme vom Widerrufsrecht bei vollständig erbrachter Dienstleistung) und § 29 Absatz 1 Buchstabe a) der Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.).

Comfortia Stornierungsmöglichkeit (freiwillige Vergünstigung): Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus bietet der Betreiber im Rahmen der Comfortia-Dienstleistung (Punkt 4.1) freiwillig folgende Stornierungsmöglichkeit an:

(A) Wenn die Straßenbenutzungsberechtigung noch nicht in Kraft getreten ist: In diesem Fall kann der Kauf vor Beginn der Gültigkeit der Berechtigung storniert werden. Die Stornierung muss über das Online-Kontaktformular initiiert werden; anschließend sendet der Betreiber eine auszufüllende Stornierungserklärung, die der Besteller eigenhändig unterschrieben, als Foto oder in gescannter Form bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit zurücksenden muss. Nach Eingang der Erklärung wird der gesamte gezahlte Betrag automatisch auf das Bankkonto oder Zahlungsmittel zurückerstattet, das beim Kauf verwendet wurde (die separate Angabe einer individuellen Kontonummer ist nicht möglich). Der Rückerstattungsprozess beginnt innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Stornierungserklärung; die Gutschrift wird je nach Zahlungsdienstleister voraussichtlich innerhalb von 1–3 Werktagen angezeigt. In bestimmten Fällen erscheint die Rückerstattung nicht als neuer Posten auf dem Kontoauszug, sondern der Status der ursprünglichen Transaktion ändert sich auf "reversed" (rückgängig gemacht).

Reicht der Besteller seine Stornierungserklärung ordnungsgemäß mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit ein, wird der gesamte eingezahlte Betrag zurückerstattet.

(B) Wenn die Straßenbenutzungsberechtigung bereits in Kraft getreten ist: Eine bereits gültige (aktive) Straßenbenutzungsberechtigung kann nicht storniert und nicht zurückerstattet werden.

Eine Änderung ist in diesem Fall ausschließlich im Rahmen der Comfortia-Dienstleistung (Punkt 4.1) und in deren begrenztem Umfang möglich.
* Im Falle einer ungarischen Autobahnvignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, sodass dieser Punkt keine Anwendung findet.

6.2 Kontaktaufnahme

Auf der Seite in der Fußzeile wird eine direkte Kontaktmöglichkeit mit dem ständigen Kundendienst bereitgestellt (Online-Kontaktformular). Der Kundendienst ist an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr (24 Stunden) erreichbar; die durchschnittliche Antwortzeit liegt innerhalb von 1–15 Minuten (abhängig vom Verkehrsaufkommen). Nach Auswahl des entsprechenden Support-Menüs kann der Besteller auch melden, wenn seine Bestellung nicht innerhalb der üblichen Zeit eingetroffen ist. In einem solchen Fall sendet der Betreiber alle bisherigen Bestätigungs-E-Mails (typischerweise drei verschiedene Nachrichten) erneut und wiederholt auch den Versand der SMS-Benachrichtigung. Diese Funktion kann für eine bestimmte Bestellung nur einmal in Anspruch genommen werden; sollten die Bestätigungen auch danach nicht eintreffen, kann der Besteller ein neues Support-Ticket öffnen, um das Problem zu melden. Die eingegangenen Support-Tickets werden vom System in der Regel innerhalb von 1–15 Minuten geprüft, wonach je nach Art des Problems mit sofortiger Maßnahme und Antwort reagiert wird.

Die Kontaktaufnahme kann in der Regel von jeder (vom System akzeptierten) gültigen E-Mail-Adresse erfolgen. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen können wir jedoch ausschließlich solche Anfragen bearbeiten, die glaubwürdig mit einer in unserem System registrierten, gültigen Bestellung in Verbindung gebracht werden können.

Eine Anfrage, Beschwerde oder ein Anspruch, der im Namen einer anderen Person oder von einer von der Bestellung abweichenden E-Mail-Adresse eingereicht wird, kann – selbst dann nicht bearbeitet werden –, wenn sich der Antragsteller selbst als Familienmitglied, Bevollmächtigter, Administrator oder sonstiger Vertreter bezeichnet. Diese sogenannte Quer-Referenz-Bearbeitung lehnen wir ab, es sei denn, der tatsächliche (ursprüngliche) Besteller hat der Vertretung durch diese Person im Voraus schriftlich und eindeutig zugestimmt, und die Dokumente zum Nachweis der Vertretungsbefugnis wurden bei Einreichung des Antrags beigefügt (in unterschriebener Form und unter Einhaltung der erforderlichen Datenschutzbedingungen).

Der Betreiber kann – unter direkter Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen – die Kommunikationskanäle frei wählen.
Eine telefonische Kundendienstnummer und eine individuelle E-Mail-Adresse stellen wir nicht zur Verfügung; die Kontaktaufnahme erfolgt über das auf der Online-Oberfläche verfügbare Kontaktformular.
Damit kommt der Betreiber den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften – insbesondere Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Richtlinie 2000/31/EG (unmittelbare elektronische Erreichbarkeit) und Artikel 21 der Richtlinie 2011/83/EU (Regelung über die Kosten der telefonischen Kontaktaufnahme) – vollumfänglich nach.

In bestimmten Zeiträumen kann auf der Benutzeroberfläche auch ein Pop-up-"Chat"-Fenster für eine schnelle Kontaktaufnahme erscheinen; dessen Fehlen oder vorübergehende Nicht-Erreichbarkeit kann jedoch nicht eingefordert werden, da es sich lediglich um einen gelegentlich bereitgestellten zusätzlichen Kanal handelt, in erster Linie zur Orientierung neuer Besucher.

Nach einer erfolgreichen Bestellung ist es erforderlich, deren Erfüllung abzuwarten (die Erbringung der Dienstleistung dauert in der Regel 1-8 Minuten); bis dahin ist es nicht möglich, ein Support-Ticket in Bezug auf dieselbe Bestellung zu schreiben (zum Beispiel "Ich habe meine Bestellung nicht erhalten").
Da die eingehende Bestellung in die Bearbeitungs-Warteschlange aufgenommen wird, besteht während der Bearbeitungszeit auch nicht die Möglichkeit, dass der Besteller sofort eine Änderung oder Stornierung beantragt, noch bevor die in der Warteschlange stehende Bestellung erfüllt wird.

Ein Antrag auf Änderung kann eine Minute nach Erfüllung der Bestellung (Versand von SMS, E-Mail) unter Berücksichtigung von Comfortia (4.1) eingereicht werden.

6.3 Beschwerdemanagement und Kommunikation

Der Betreiber prüft alle bei ihm eingehenden Beschwerden und Rückerstattungsanträge inhaltlich und informiert den Besteller schriftlich und mit Begründung über das Ergebnis. Die Art, der Ton oder die Form der Einreichung der Beschwerde hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Beurteilung der Beschwerde.

Der Betreiber behält sich jedoch das Recht vor, bei Anfragen, die Drohungen, Belästigungen, Ehrverletzungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, die Kommunikation auf einen schriftlichen, dokumentierten Kanal zu beschränken und zum Schutz seiner berechtigten Interessen die gesetzlich vorgesehenen Schritte einzuleiten. Diese Maßnahme berührt die inhaltliche Prüfung der Beschwerde nicht und schränkt die Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Bestellers nicht ein, insbesondere nicht das Recht, sich an den Kundendienst, an eine Schlichtungsstelle, an die Verbraucherschutzbehörde oder an ein Gericht zu wenden.

Geltendes Recht: Einschlägige Bestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR), Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.) sowie § 2:45 des ungarischen Gesetzes V von 2013 (BGB) (Recht auf Ehre und guten Ruf).

6.4 Bank-Chargeback-Verfahren

Im Falle einer Streitigkeit, einer Beschwerde oder eines festgestellten Fehlers empfiehlt der Betreiber dem Besteller, sich zunächst an den Kundendienst zu wenden, da die überwiegende Mehrheit der Fälle durch direkte Abstimmung am schnellsten gelöst werden kann. Diese Empfehlung berührt und beschränkt nicht das Recht des Bestellers, sich in seiner Angelegenheit direkt an sein kartenherausgebendes Finanzinstitut, an die Schlichtungsstelle, an die Verbraucherschutzbehörde oder an ein Gericht zu wenden.

Wird ein Bank-Chargeback-Verfahren (Rückbuchungsverfahren) eingeleitet, so antwortet der Betreiber auf die Anfrage des Zahlungsdienstleisters mit den ihm zur Verfügung stehenden Dokumenten – insbesondere den Daten der Bestellung, den versandten Bestätigungen und dem Nachweis der Erfüllung – und macht in dem Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seinen Standpunkt geltend. Der Betreiber knüpft an die Einleitung des Chargeback-Verfahrens keine gesonderten Gebühren, Kosten oder Sanktionen zulasten des Bestellers.

Geltendes Recht: Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) über die Anfechtung von Zahlungsvorgängen sowie Richtlinie 2013/11/EU (ADR).

7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers

Über die Ausstellung der Straßenbenutzungsberechtigung (Autobahnvignette) entscheidet ausschließlich die zuständige Mautverwaltungsbehörde des jeweiligen Landes, basierend auf nationalen Gesetzen, Verordnungen und ihrer internen Verfahrensordnung. Der Betreiber hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss und ist keine Vertragspartei des Rechtsverhältnisses, das zwischen dem Besteller und der zuständigen Behörde entsteht: Er nimmt lediglich im Namen des Bestellers und mit den von diesem angegebenen Daten die Registrierung im elektronischen System der Behörde vor. Der Betreiber haftet nicht dafür, wenn die zuständige Behörde die Registrierung ablehnt, mit Verzögerung bearbeitet, ihr System pausiert oder eine bereits erteilte Berechtigung nachträglich ändert, einschränkt oder widerruft; in diesen Angelegenigkeiten kann sich der Besteller direkt an die zuständige Behörde wenden. Kommt die Fahrzeugregistrierung aus einem Grund, der im Verantwortungsbereich der Behörde liegt, nicht zustande, erstattet der Betreiber den vom Besteller gezahlten vollen Betrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück.

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch vom Besteller fehlerhaft oder ungenau angegebene Daten (z. B. Tippfehler im Kennzeichen, falsch angegebene Fahrzeugkategorie usw.) entstehen, und auch nicht dafür, wenn der Besteller das Eintreffen der Bestätigungen nicht abgewartet oder deren Inhalt nicht überprüft hat.
Der Betreiber haftet auch nicht für Zustellungsfehler bei Benachrichtigungen, sofern diese auf fehlerhafte, vom Besteller angegebene Kontaktdaten (z. B. Tippfehler in der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zurückzuführen sind, vorausgesetzt, dass die Rückmeldung des Systems ansonsten eine erfolgreiche Zustellung anzeigte.
Kann die bestellte Fahrzeugregistrierung aus objektiven Gründen nicht erfüllt werden, haftet der Betreiber ausschließlich für die Rücküberweisung des vom Besteller gezahlten Betrags, den er auf das ursprüngliche Zahlungsmittel des Bestellers zurückerstattet.

Der Betreiber verpflichtet sich, die Bestellungen anhand der angegebenen Daten sachgemäß und innerhalb der durch den Countdown angezeigten Zeit in den zuständigen offiziellen Registern zu erfassen und dem Besteller eine detaillierte Bestätigung über die Erfüllung zu senden. Der Betreiber untersucht technische Fehler und Anomalien, die in seinem Interessenbereich auftreten, ohne ungebührliche Verzögerung und bietet dem Besteller bei Bedarf eine Korrektur, eine erneute Erfüllung oder eine anteilige Gebührenrückerstattung an.

Der Betreiber ist verpflichtet, die Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen – insbesondere der DSGVO – durchzuführen und zu diesem Zweck geeignete technische und organisatorische Maßnahmen aufrechtzuerhalten.
* Im Falle der ungarischen Autobahnvignette richtet sich dieser Punkt nach Punkt 4.1.1 der AGB; dort handelt der Betreiber als offizieller Wiederverkäufer der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.

7.2 Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Dokuments für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt dies nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Teile der AGB. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen oder so auszulegen, die der ursprünglichen Absicht der Parteien und den geltenden Rechtsvorschriften am nächsten kommt.

Das Unterlassen der Ausübung eines Rechts oder einer Berechtigung seitens des Betreibers gilt nicht als Verzicht auf das betreffende Recht. Ein Verzicht auf ein Recht durch den Betreiber ist ausschließlich dann gültig, wenn er hierüber eine ausdrückliche, schriftliche Erklärung abgibt.
Die Tatsache, dass der Betreiber in einem bestimmten Fall eine Vertragsklausel nicht strikt durchsetzt, bedeutet nicht, dass er auf deren künftige Anwendung verzichtet.

Die Nutzung der Plattform und die Bestellung der Dienstleistung durch den Besteller setzt die Kenntnis und Akzeptanz der Möglichkeiten, Funktionsweisen, technischen Grenzen und Risiken des Online-Kaufs voraus, des Weiteren, dass der Besteller keinen Fehler im Betrieb der Plattform festgestellt hat, bei der Anzeige der Daten alle erforderlichen Daten gesehen und interpretieren konnte, sowie den Informationstext der bei den obligatorischen Elementen des Kaufs anzukreuzenden Kontrollkästchen verstanden und akzeptiert hat.

Die AGB sind auch als mehrsprachige Information verfügbar, teilweise unter Verwendung von KI-Übersetzungen. Im Falle von Abweichungen oder Rechtsstreitigkeiten gilt die ungarischsprachige Version als primär und verbindlich.

7.3 Geltende Rechtsvorschriften

Auf diesen Vertrag und die Dienstleistung finden die geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union und – bei Erfüllung in Ungarn – Ungarns Anwendung. Insbesondere die folgenden Rechtsquellen sind maßgeblich und bilden den Hintergrund der AGB:

  • Richtlinie 2011/83/EU – über die Rechte der Verbraucher (im Sinne von Artikel 16 Buchstabe a der Richtlinie steht dem Verbraucher im Falle einer vollständig erbrachten Dienstleistung kein Widerrufsrecht zu)

  • Richtlinie 2000/31/EG – über den elektronischen Geschäftsverkehr (unter besonderer Berücksichtigung der Informationspflichten gemäß Artikel 5)

  • Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) – über Zahlungsdienste (unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung und die sichere Zahlung)

  • Richtlinie 2006/112/EG – über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwSt.-Richtlinie)

  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) – die Datenschutz-Grundverordnung (Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten und Sicherheitsanforderungen)

  • Gesetz V von 2013 (BGB) – das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (allgemeine Regeln für Verträge und Schadensersatzhaftung)

  • Richtlinie 2005/29/EG – über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot der Irreführung von Verbrauchern und aggressiver Praktiken)

  • Richtlinie 2013/11/EU (ADR) – über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Schlichtungsstellenverfahren)

  • Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.) – über die detaillierten Regeln für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern (nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU)

  • Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) – Gesetz über digitale Dienste, an dem der Betreiber – als Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft – seinen Betrieb ausrichtet, auch wenn die Plattform nicht als vermittelnde Online-Plattform im Sinne des DSA gilt.

  • Rechtsdurchsetzung, Beschwerdemanagement: Der Besteller kann sich mit seiner Beschwerde an den Kundendienst des Betreibers wenden (Punkt 6.2). Wenn die verbraucherrechtliche Streitigkeit trotz der Abstimmung nicht beigelegt wird, kann sich der Besteller an die für seinen Wohnsitz zuständige Schlichtungsstelle (alternative Streitbeilegung) wenden oder ein Gerichtsverfahren einleiten. Zur Beilegung der Streitigkeit kann auch die von der Europäischen Kommission betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) genutzt werden (Erreichbarkeit: https://ec.europa.eu/consumers/odr).

Aktualisiert am: 31.07.2026.