Inhaltsverzeichnis
1.1 Einleitung
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrages
1.3 Unternehmensdaten
1.4 Leistungen der Plattform
2.1 Inhalt der Registrierungsdienstleistung
2.2 Bestellung der Dienstleistung
2.3 Entgelt für die Dienstleistung und Zahlung
2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort
3.1 Erfüllung der Dienstleistung
3.2 Zahlungsbeleg
3.3 Zugang zur Rechnung und zur Quittung
4.1 Comfortia
4.1.1 Optimum-Paket
4.2 Auxil
5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers
5.2 Beanstandung der Bestellung, Beschwerde
6.1 Widerrufs- und Kündigungsrecht
6.1.1 Muster-Widerrufs-/Kündigungsbelehrung
6.1.2 Muster-Widerrufs-/Kündigungsformular
6.2 Kontaktaufnahme
6.3 Beschwerdemanagement und Kommunikation
6.4 Bankrückbelastungsverfahren (Chargeback)
7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
7.2 Sonstige Bestimmungen
7.3 Einschlägige Rechtsvorschriften
1.1 Einleitung
Der Geltungsbereich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf sämtliche Domainnamen (URL-Adressen), die die offizielle Erreichbarkeit der Website (unabhängiges internationales Vermittlungsportal für Fahrzeugregistrierungen) gewährleisten, einschließlich der mit dem System verbundenen mobilen Anwendungen, Subdomains sowie der damit zusammenhängenden Netzwerkdienste und Oberflächen.
Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (über die Rechte der Verbraucher) und Richtlinie 2000/31/EG (über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie die damit zusammenhängenden nationalen Rechtsvorschriften.
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrages
Der Besteller (Käufer, Besucher, Nutzer) ist verpflichtet, das vorliegende Dokument zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, sofern er auf diesem Portal eine Vermittlungsdienstleistung für die Fahrzeugregistrierung bestellt.
Der Abschluss der Bestellung durch die Zahlung gilt als Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Im Laufe der wesentlichen Schritte des Kaufvorgangs begegnet der Besteller Kontrollkästchen (Checkboxen), die die wichtigsten Informationen prägnant enthalten und darüber hinaus eine unmittelbare Klickmöglichkeit zum vorliegenden Dokument sowie zu weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bieten.
Das Ankreuzen dieser Checkboxen ist Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung, sodass deren aktive Markierung als ausdrückliche Rechtserklärung des Bestellers hinsichtlich der Annahme gilt. Die Annahme durch den Besteller entfaltet – im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 und 4 der Richtlinie 2011/83/EU – auch dann Rechtswirkung, wenn der Betreiber die Bedingungen leicht zugänglich gemacht hat und die Annahme ausdrücklich erfolgt ist.
Diese Rechtserklärung umfasst auch die Erklärung des Bestellers, dass er zur Kenntnis nimmt: Der Vertragsabschluss zieht eine Zahlungsverpflichtung nach sich, ferner dass er ausdrücklich den Beginn der Erfüllung der Dienstleistung vor Ablauf der Kündigungsfrist verlangt und zur Kenntnis nimmt, dass er nach der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung sein Kündigungsrecht gemäß § 29 Absatz 1 Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) verliert (siehe Punkt 6.1).
Die Beschriftung der Schaltfläche zum Abschluss der Bestellung weist – gemäß § 15 Absatz 2 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) – eindeutig darauf hin, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist.
Der Inhalt des Vertrages wird durch die zwingenden Rechtsvorschriften sowie das vorliegende Dokument gemeinsam bestimmt. Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Parteien, die Bedingungen des Zustandekommens und der Erfüllung des Vertrages, die Zahlungsregeln, die Haftungsbestimmungen sowie die Widerrufs- und Rechtsbehelfsregeln.
1.3 Unternehmensdaten
- Enternova Kft. H-2161, Csomád, Szent István utca 48.; Steuernummer: 24892955-2-13 Handelsregisternummer: 13 09 186967
E-Mail: [email protected]
Google - Identifikationsnummer für Regierungsdokumente und amtliche Dienstleistungen: 5-6127000034822/A
Hosting-Anbieter: Tárhely.Eu Szolgáltató Kft., 1144 Budapest, Ormánság utca 4. X. Stock 241., [email protected]
Im Folgenden: Betreiber (Dienstleister, Agent, Vermittler).
* Der Verkauf der ungarischen Vignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
Link zur Regierungsseite anzeigen
1.4 Leistungen der Plattform
Das Online-System bietet einen unabhängigen, internationalen Vermittlungsdienst für die Fahrzeugregistrierung, der die Registrierung der Autobahnnutzungsgebühren mehrerer Länder über eine einheitliche Oberfläche ermöglicht.
Ziel des Dienstes ist es, den Nutzern über eine mehrsprachige Oberfläche, mit verschiedenen Zahlungsmethoden und einem durchgehend erreichbaren Kundendienst eine schnelle, sichere und bequeme Registrierung zu gewährleisten.
Der Betreiber ist keine staatliche Stelle, keine Behörde und kein offizielles Portal der zuständigen Mautbehörde; die Dienstleistung wird als unabhängiger Vermittler bzw. – sofern eine gesondert gekennzeichnete Berechtigung besteht – als Wiederverkäufer erbracht.
Der Begriff „Vignette" ist eine umgangssprachlich verbreitete Bezeichnung; die von der Plattform erbrachte Dienstleistung bezieht sich jedoch tatsächlich auf die Online-Registrierung der Straßennutzungsberechtigung und nicht auf die Bereitstellung einer physischen Vignette.
Während des Kaufvorgangs und an verschiedenen Stellen des Portals, insbesondere bei den obligatorischen Zustimmungs-Kontrollkästchen und in der Bestellübersicht, weist das System eindeutig darauf hin, dass Gegenstand der Bestellung der Vermittlungsdienst für die Fahrzeugregistrierung ist.
Das System kann in Bezug auf einzelne Länder über eine offizielle Partnerqualifikation verfügen; über diesen Umstand erscheint während des Kaufvorgangs auf der Oberfläche eine eindeutige Information. Zum Beispiel offizieller Wiederverkäufer der NMFSZ.
Ist eine solche Kennzeichnung in einem bestimmten Segment nicht sichtbar, handelt der Betreiber hinsichtlich des betreffenden Landes als eigenständiger, unabhängiger Vermittler auf Grundlage des mit den Daten des jeweiligen Fahrzeugs erteilten Auftrags, indem er die angegebenen Daten in das offizielle Mautregister eintragen lässt.
Der Betreiber prüft nicht die Beziehung zwischen der die Bestellung veranlassenden Person und dem angegebenen Fahrzeug; den Auftrag zur Fahrzeugregistrierung kann jede Person erteilen, unabhängig von ihrem Verhältnis zum Fahrzeug.
2.1 Inhalt der Registrierungsdienstleistung
Der Vermittlungsdienst der Plattform für die Fahrzeugregistrierung besteht aus zwei untrennbaren Elementen: (a) der Abwicklung der Fahrzeugregistrierung und (b) der Eintragung der Straßennutzungsberechtigung in das offizielle Mautregister.
Der Betreiber berechnet eine Fahrzeugregistrierungsgebühr; auf der Oberfläche ist die standardmäßige Darstellung der Dienstleistung sowie der zu zahlende Endbetrag der Bruttopreis inklusive Steuern, gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU und § 11 Absätze (1)–(2) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.).
Die untrennbaren Bestandteile des Vermittlungsdienstes für die Fahrzeugregistrierung sind (über die Eintragung der Straßennutzungsberechtigung in das offizielle Mautregister hinaus) die folgenden:
-
SMS-Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung
-
Durchgehender Kundendienst rund um die Uhr (0–24 Uhr)
-
Comfortia Umtauschgarantie-Service (siehe Punkt 4.1)
-
Auxil Bußgeldbearbeitungsservice (siehe Punkt 4.2)
Angewandte Rechtsvorschrift: Richtlinie 2011/83/EU Artikel 6 Absatz 1.
* Im Falle der ungarischen Vignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, daher findet dieser Punkt keine Anwendung.
2.2 Bestellung der Dienstleistung
Bei der Bestellung ist der Besteller verpflichtet, alle vom betreffenden Mautsystem vorgeschriebenen Daten anzugeben. Dazu gehören in der Regel die Fahrzeugkategorie, das Nationalitätskennzeichen (Länderpräfix des Kennzeichens), das Kennzeichen selbst, das geplante Beginndatum und die Dauer der Straßenbenutzung, das mit der Vignette abzudeckende Gebiet (Land oder Region) sowie die Kontaktdaten des Bestellers (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Bestimmte Länder können die Angabe weiterer Daten verlangen (z. B. Fahrgestellnummer, Passnummer, Name); diese zusätzlichen Datenanforderungen beruhen nicht auf einer Entscheidung des Betreibers, sondern auf den Vorschriften des offiziellen Mautsystems des jeweiligen Landes.
Die Einzelheiten der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung (abrufbar unter: je nach Sprache abweichender Link – in der Fußzeile) dargelegt.
2.3 Entgelt für die Dienstleistung und Zahlung
Das im Kassenbereich (Checkout) angezeigte Übersichtsfenster enthält eine Übersicht der bei der Bestellung angegebenen Daten sowie die für das jeweilige Geschäft geltende gesamte Fahrzeugregistrierungsgebühr (die auch das offizielle Entgelt für die Straßenbenutzungsberechtigung beinhaltet). Dieser Betrag enthält sämtliche anfallenden Kosten und Steuern; dem Besteller entstehen weder im weiteren Verlauf des Zahlungsvorgangs noch danach zusätzliche Gebühren. Der Vorgang ist mit keinerlei automatischem oder sich verlängerndem Abonnement verbunden, und es erfolgen auch später keine versteckten Abbuchungen.
Im letzten Schritt erscheint die Zahlungsseite der Bank, auf der der zu zahlende Endbetrag und die Währung erneut angezeigt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Besteller vor dem endgültigen Abschluss der Zahlung nochmals zur Bestätigung über den gesamten zu zahlenden Betrag und die verwendete Währung informiert wird.
Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (PSD2), Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte), nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/29/EG.
2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort
a) Bei Straßenbenutzungsberechtigungen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig sind, handelt der Dienstleister im Auftrag des Bestellers in der Eigenschaft eines Agenten (Vermittlers) und nimmt die Registrierung der angegebenen Fahrzeugdaten im System des nationalen Mautdienstleisters vor. Diese Vermittlereigenschaft bedeutet nicht, dass der Dienstleister das offizielle Portal der betreffenden Behörde wäre – mit Ausnahme von Ungarn, wo der Dienstleister offizieller Wiederverkäufer der NMFSZ (Nationale Mautdienstleistungs AG) ist.
Bei der Erbringung der vom Dienstleister bereitgestellten Online-Abwicklungs- und Komfortdienstleistung wird dementsprechend der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes angewandt.
b) Bei Straßenbenutzungsberechtigungen, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union – in Belarus, Moldau und der Schweiz – gültig sind, gilt die Leistung als in einem Drittland erbracht.
In diesen Fällen wird bei der vom Dienstleister bereitgestellten Online-Abwicklungs- und Komfortdienstleistung der Umsatzsteuersatz des Sitzlandes des Dienstleisters angewandt.
c) Für die Dienstleistung geltende Steuersätze:
Belarus – 27 % MwSt. (ungarischer MwSt.-Satz nach dem Sitz des Dienstleisters), Moldau – 27 % MwSt. (ungarischer MwSt.-Satz nach dem Sitz des Dienstleisters), Schweiz – 27 % MwSt. (ungarischer MwSt.-Satz nach dem Sitz des Dienstleisters),
Österreich – 20 %, Tschechien – 21 %, Rumänien – 21 %, Slowenien – 22 %, Bulgarien – 20 %, Litauen – 21 %, Slowakei – 23 %.
Angewandte Rechtsvorschriften:
– Artikel 31a Absatz 2 Buchstabe j) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 der Europäischen Union
– Artikel 47 der Richtlinie 2006/112/EG der Europäischen Union
Die Annahme der Registrierungsdienstleistung erfolgt durch das Setzen der auf der Kassenoberfläche erscheinenden, verpflichtend anzukreuzenden Kontrollkästchen („Checkboxen").
Der Dienstleister vermittelt im Auftrag und im Namen des Bestellers in seiner Eigenschaft als Agent die Straßenbenutzungsberechtigung zugunsten der folgenden Herausgeber:
Österreich – ASFINAG Maut Service GmbH (vignettenausgebendes Mitglied der ASFINAG-Unternehmensgruppe; Muttergesellschaft: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, Schnirchgasse 17, Wien, 1030), Alpenstraße 99, Salzburg, 5020
Tschechien – Staatlicher Fonds für Verkehrsinfrastruktur (Státní fond dopravní infrastruktury, SFDI), Sokolovská 1955/278, Prag 9, 19000
Rumänien – Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur (Compania Națională de Administrare a Infrastructurii Rutiere S.A., CNAIR), Bd. Dinicu Golescu 38, Bukarest (Sektor 1), 010873
Slowenien – DARS d.d. (Slowenische Autobahngesellschaft), Ulica XIV. divizije 4, Celje, 3000
Slowakei – Nationale Autobahngesellschaft (Národná diaľničná spoločnosť, a.s., NDS), Dúbravská cesta 14, Bratislava – Karlova Ves, 84104
Bulgarien – Agentur für Straßeninfrastruktur – Nationale Mautverwaltung (Агенция „Пътна инфраструктура" – Национално Тол Управление), Bul. Makedonija 3, Sofia, 1606
Schweiz – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Taubenstrasse 16, Bern, 3003
Moldau – Nationale Straßenverwaltung (Administrația Națională a Drumurilor S.A.), Str. Bucuriei 12A, Chișinău, 2004
Litauen – Via Lietuva AB (Litauische Straßengesellschaft), Kauno g. 22-202, Vilnius, 03212
Belarus – Staatliche Einrichtung Belawtostrada (Государственное учреждение „Белавтострада"), 4. Zagorodny-Gasse 58A, Minsk, 220073
* Der Verkauf der ungarischen Vignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
3.1 Erfüllung der Dienstleistung
Nach erfolgreicher Zahlung beginnt der Betreiber unverzüglich mit der Bearbeitung der Bestellung im System des jeweiligen Ziellandes. Gleichzeitig sieht der Besteller auf der Oberfläche ein Countdown-Fenster, das die voraussichtliche Bearbeitungszeit anzeigt, und erhält an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatische E-Mail-Benachrichtigung über die vorläufige Bestätigung der Bestellung.
Diese Bestätigung weist eindeutig darauf hin, dass die Erfüllung der Dienstleistung – d. h. die Fahrzeugregistrierung – begonnen hat, zugleich aber auch darauf, dass die Dienstleistung bis zum Eintreffen der nächsten (endgültigen) Bestätigung noch nicht abgeschlossen ist und die Straßenbenutzungsberechtigung vorerst aussteht.
Die typische Erfüllungszeit beträgt 1–8 Minuten (maximal ca. 16 Minuten); unter außergewöhnlichen Umständen (z. B. überlastetes externes System) kann sie länger sein.
Kann die Dienstleistung innerhalb der Wartezeit nicht erfüllt werden und könnte dies für den Besteller eine vernünftigerweise nicht hinnehmbare Verzögerung verursachen (z. B. erhebliche zusätzliche Wartezeit unterwegs aufgrund eines Fehlers im externen Mautsystem), storniert der Betreiber die Bestellung automatisch. In einem solchen Fall erhält der Besteller per E-Mail und SMS eine Stornierungsbenachrichtigung; die Finanztransaktion wird rückabgewickelt (unter Gutschrift des vom Besteller gezahlten Gesamtbetrags) und der ausgestellte Beleg wird mit einem Stornovermerk versehen. Zugleich verhindert das System vorübergehend einen erneuten Kauf zu denselben Bedingungen, um doppelte Bestellungen infolge mehrfacher Versuche zu vermeiden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fahrzeugregistrierung im Mautsystem des Ziellandes erhält der Besteller unverzüglich sowohl per E-Mail als auch per SMS die endgültige Bestätigung bzw. Benachrichtigung über die Erbringung der Dienstleistung. Diese enthält die detaillierten Daten der Bestellung sowie – in einer gesonderten E-Mail – einen Link zum Abruf (Download) des Zahlungsbelegs (Rechnung oder Quittung).
Der Vertrag gilt in dem Moment als vollständig erfüllt, in dem der Betreiber die vom Besteller angeforderte Fahrzeugregistrierung vollständig durchgeführt hat – das heißt, die erforderlichen Fahrzeugdaten in das offizielle elektronische Register der zuständigen Mautbehörde eingegeben und validiert, die Straßenbenutzungsberechtigung erworben und hierüber eine Bestätigung an den Besteller versandt hat. Dieser Zeitpunkt ist auch für das Erlöschen des Widerrufsrechts maßgeblich (siehe Punkt 6.1). Zu diesem Zeitpunkt benachrichtigt der Betreiber den Besteller zusätzlich per SMS an die angegebene Telefonnummer, um Missverständnisse durch Zustellfehler bei E-Mails zu vermeiden und die sich aus der Art der Dienstleistung ergebende Information über mehrere Kanäle sicherzustellen.
Das System protokolliert je Bestellung mit Zeitstempel die Tatsache und den Zeitpunkt des Setzens der Pflicht-Kontrollkästchen sowie die Anzeige des zu zahlenden Gesamtbetrags und der Währung; diese Daten stehen auf Verlangen des Bestellers bzw. in einem Streitverfahren (siehe Punkt 6.4) als Nachweis zur Verfügung.
Die endgültige Bestätigungs-E-Mail enthält – auf einem dauerhaften Datenträger – die Information gemäß § 11 Abs. (1) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) sowie die Bestätigung der vom Besteller im Zuge des Kaufs abgegebenen ausdrücklichen Erklärung, dass er den Beginn der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat und zur Kenntnis genommen hat, dass er nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung gemäß § 29 Abs. (1) Buchst. a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) sein Kündigungsrecht verliert (§ 18 und § 19 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.)).
Die Mautvorschriften einiger Länder lassen einen sogenannten „Nachkauf" nicht zu, selbst bei teilweiser Überschneidung nicht. Das bedeutet, dass das System, wenn der Besteller eine Maut für einen Zeitraum kauft, der bereits teilweise abgedeckt ist oder mit einer bereits laufenden Gültigkeit zusammenfällt, eine Verlängerung oder Ergänzung der früheren Maut nicht zulässt. In einem solchen Fall beginnt die Gültigkeit der erworbenen Maut automatisch nach Ablauf der früheren Berechtigung, und zwar genau für den Zeitraum, der in der Bestellung erfasst und bezahlt wurde.
Es ist wichtig zu betonen, dass in den oben genannten Fällen einer teilweisen Überschneidung – angesichts der Vorgaben der lokalen Rechtsvorschriften und des offiziellen Mautsystems des jeweiligen Landes – keine Rückerstattung möglich ist.
Der Besteller nimmt mit der Aufgabe der Bestellung ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass eine sich aus den vorstehenden Umständen ergebende zeitliche Verschiebung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters liegt und keinen Rückerstattungsanspruch begründet.
Diese Bestimmung berührt nicht die Regelungen in Punkt 5.1: Werden für dasselbe Fahrzeug, dasselbe Land und einen vollständig überschneidenden Zeitraum zwei oder mehr inhaltlich identische Bestellungen erfüllt, so wird die nicht gewünschte Position gemäß den dortigen Bestimmungen erstattet.
3.2 Zahlungsbeleg
Gleichzeitig mit der Erfüllung der Bestellung wird dem Besteller – in einer gesonderten E-Mail – der Link zum Zahlungsbeleg (Rechnung oder Quittung) übermittelt. Sofern der Besteller beim Kauf das Kontrollkästchen „Ich benötige eine Rechnung" nicht angekreuzt bzw. keine Rechnungsdaten angegeben hat, stellt das System automatisch eine Quittung aus.
Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 226 der Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union (2006/112/EG) sowie § 166 Abs. (1) und §§ 169–171 des ungarischen Umsatzsteuergesetzes (Gesetz Nr. CXXVII von 2007).
Der Auftraggeber sieht auf dem erhaltenen Zahlungsbeleg gegebenenfalls (je nach Land unterschiedlich) die Kosten des Geschäftsvorfalls in detaillierter Aufschlüsselung.
Der Betreiber ist aufgrund seiner steuerlichen Verpflichtung gehalten, auf der ausgestellten Rechnung die Steuerbemessungsgrundlage des Geschäftsvorfalls, den angewandten Steuersatz sowie den Betrag der überwälzten Steuer anzugeben.
Im Zuge des Kaufs erklärt der Auftraggeber durch das aktive Anklicken eines verpflichtenden Kontrollkästchens, dass er den genauen Inhalt des Kaufs (insbesondere die Fahrzeugregistrierungs-Vermittlungsdienstleistung und den dafür zu zahlenden Gesamtendbetrag) zur Kenntnis genommen hat und somit vor Vertragsabschluss umfassend über die Dienstleistung informiert wurde.
Der Erfüllungsort der Dienstleistung ist – gemäß Punkt 2.4 – in der Regel das jeweilige Land, daher richtet sich der Steuerinhalt des Belegs nach den dort maßgeblichen Vorschriften. Der Auftraggeber erklärt beim Ausfüllen der Rechnungsdaten auf der Kassenoberfläche, dass er die Dienstleistung als Endverbraucher in Anspruch nimmt; die Abzugsfähigkeit der auf dem Beleg ausgewiesenen Steuer richtet sich nach den für den Auftraggeber maßgeblichen Steuervorschriften, hierzu gibt der Betreiber keine Erklärung ab.*
Eine vom Dienstleister (auf Wunsch des Auftraggebers oder aus technischen Gründen) gegebenenfalls ausgestellte Korrektur- oder Stornorechnung (der Rechnung gleichgestelltes Dokument) ändert oder storniert die Daten der betroffenen Originalrechnung gemäß § 170 des ungarischen Umsatzsteuergesetzes (Áfa tv.).
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er in seiner Buchhaltung den Stand gemäß dem letzten gültigen Beleg auszuweisen hat.
Angewandte Rechtsvorschriften: Gesetz Nr. CXXVII von 2007 über die allgemeine Umsatzsteuer (Áfa tv.), insbesondere die Bestimmungen des § 166 Abs. (1) und der §§ 169–171, sowie die Artikel 369a–369k der Richtlinie 2006/112/EG.
* Beim Kauf einer ungarischen Vignette besteht diese Klausel nicht.
3.3 Zugang zu Rechnung und Quittung
Nach dem erfolgreichen Kauf (in der Regel innerhalb weniger Minuten) sendet das System den Download-Link für die Rechnung/Quittung per E-Mail zu. Vor dem Herunterladen verlangt das System vom Auftraggeber eine CAPTCHA-Roboterschutzprüfung sowie eine E-Mail-Bestätigung.
Der Zahlungsbeleg ist ab dem Kauf 365 Tage lang über den zugesandten Link abrufbar.
Angewandte Rechtsvorschrift: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO), Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f), Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit der Daten.
4.1 Comfortia
Der Zusatzdienst Comfortia bietet über die Vermittlungsdienstleistungen hinaus wertsteigernde Elemente, auf die der Auftraggeber wie folgt Anspruch hat:
Comfortia ist eine freiwillige, vertragliche Mehrleistung des Betreibers, die dem Auftraggeber ZUSÄTZLICH zu den gesetzlich begründeten Verbraucherrechten zusteht. Comfortia ist weder das gesetzliche Widerrufsrecht noch dessen Erweiterung oder Einschränkung; für das gesetzliche Widerrufsrecht ist Punkt 6.1 maßgeblich.
-
Korrektur eines Tippfehlers im Kennzeichen: Bei sofort oder erst künftig gültiger Straßennutzungsberechtigung kostenlose Änderung des versehentlich falsch eingegebenen Kennzeichens (einmalig).
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Änderung des Nationalitätszeichens (Länderkennzeichens): Bei sofort oder erst später in Kraft tretender Berechtigung Austausch des irrtümlich angegebenen Nationalitätszeichens (einmalig).
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Änderung der Fahrzeugkategorie: Bei sofort oder erst später gültiger Berechtigung Austausch der irrtümlich gewählten Fahrzeugkategorie (einmalig) – auch dann, wenn die neue Kategorie mit einem höheren Preis verbunden wäre (die Preisdifferenz trägt der Betreiber).
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Änderung des Ziellandes: Bei sofort oder erst später beginnender Berechtigung Änderung des irrtümlich gewählten Ziellandes (einmalig) – auch dann, wenn eine solche Änderung im normalen Verfahren aufgrund der unterschiedlichen Systeme der einzelnen Länder nicht möglich wäre.
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Änderung des Gültigkeitsbeginns: Bei sofort oder erst später beginnender Berechtigung Änderung des irrtümlich angegebenen Startdatums (einmalig).
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Schutz vor teilweisen Tippfehlern: Automatische und bei Bedarf manuelle Überprüfung der eingegebenen Daten durch das System auf offensichtliche Schreibfehler.
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Möglichkeit der Stornierung: Rückforderung des Preises einer erst später in Kraft tretenden Straßennutzungsberechtigung (vollständige Rückerstattung) bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit. * (Ausgenommen Jahresvignette, siehe unten.)
* Die 24-Stunden-Frist stellt keine Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts dar, sondern eine vom Betreiber freiwillig gewährte, vor Beginn der Leistung in Anspruch nehmbare Rückerstattungsmöglichkeit, die unabhängig von den eigenen Bedingungen des ursprünglichen Vignetten-Ausgebers für die gesamte Dienstleistung gilt.
Bei einer Jahresvignette ist eine Stornierung nicht möglich, es kann jedoch ein Umtausch beantragt werden!
Das Schutzsystem gegen teilweise Tippfehler stellt sicher, dass ein offensichtlicher Fehler des Bestellers bei der Dateneingabe zunächst automatisch vom System erkannt und bei Bedarf auf einer zweiten Ebene manuell bearbeitet wird. In diesem Fall ist der Administrator des Betreibers berechtigt, vom Besteller eine Präzisierung (Korrekturdaten) anzufordern, oder – wenn der Tippfehler eindeutig identifizierbar und korrigierbar ist – die erforderliche Änderung auch ohne Mitwirkung des Bestellers vorzunehmen. Dieses Leistungselement dient der rechtmäßigen Vermeidung von Bußgeldern (z. B. damit eine Registrierung nicht wegen eines Schreibfehlers als ungültig gilt).
Jedes der oben genannten Korrekturelemente kann pro Bestellung einmal in Anspruch genommen werden, und pro Bestellung können höchstens zwei verschiedene Arten von Comfortia-Korrekturansprüchen geltend gemacht werden. Die Aktivierung des Schutzes vor teilweisen Tippfehlern wird nicht auf das Kontingent der Korrekturanträge angerechnet.
Sämtliche im Rahmen von Comfortia anfallenden Mehrkosten (z. B. eventuelle personelle Administration, Registrierung eines weiteren Fahrzeugs und dessen Mautgebühr, Aufpreis für den Wechsel in eine höhere Kategorie, erneute Bankkosten, SMS, Verluste durch Währungsumrechnung) trägt der Betreiber.
Über das Support-Ticketsystem eingereichte Comfortia-Anträge werden in der Regel innerhalb von 10–25 Minuten bearbeitet und ausgeführt.
Die Dienstleistung Comfortia ist eine vom Betreiber freiwillig gewährte Garantie, die die dem Verbraucher gesetzlich zustehenden Rechte (z. B. Schadensersatzansprüche bei mangelhafter Leistung) weder berührt noch einschränkt.
* Bei ungarischen Vignetten ist anstelle dieses Punktes das Optimum-Paket gemäß Punkt 4.1.1 der AGB anzuwenden, das Vergünstigungen mit identischem Inhalt gewährt.
4.1.1 Optimum-Paket (exklusive Mehrwertdienstleistung)
Beim Kauf der ungarischen Vignette kann die Straßennutzungsgebühr (E-Vignette) ausschließlich als Bestandteil des vom Dienstleister angebotenen Optimum-Pakets erworben werden. Das Optimum-Paket ist ein ergänzendes Leistungspaket, das der Dienstleister dem Besteller über die NMFSZ-Grundleistung hinaus anbietet und das als exklusive Mehrwertdienstleistung gemäß Punkt 3.2.1 der Geschäftsordnung der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. für Wiederverkäufer (VÜSZ) gilt.
Sofern der Besteller das Optimum-Paket nicht in Anspruch nehmen möchte, kann er die Bestellung jederzeit und ohne Rechtsfolgen abbrechen und den Kaufvorgang über den bereits in der Basisinformation angebotenen Link ohne Optimum-Paket (auf der zentralen Verkaufsseite der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.) fortsetzen.
Auf diese Möglichkeit weist der Dienstleister zu Beginn des Kaufvorgangs eindeutig hin und stellt einen direkten Weiterleitungslink zur zentralen Oberfläche der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. bereit.
Der Preis des Optimum-Pakets variiert je nach Art der gewählten E-Vignette (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresvignette) und der Fahrzeugkategorie; der genaue Betrag wird im Kassenschritt des Kaufvorgangs, vor dem Abschluss der Zahlung, gesondert und getrennt von der Gebühr der E-Vignette ausgewiesen. Die Aufschlüsselung erscheint auch auf dem für den Besteller ausgestellten Beleg bzw. auf der Rechnung getrennt. Der Preis des Optimum-Pakets ändert sich ausschließlich anhand der Fahrzeugart sowie des gewählten Zeitraums und Gebiets.
Der dem Besteller bekannt gegebene Optimum-Preis erscheint bei gleichen Bedingungen (gleiche E-Vignetten-Art und Fahrzeugkategorie) auch bei späteren Käufen in unveränderter Höhe.
Das Optimum-Paket enthält die folgenden Leistungselemente:
a) Korrektur von Tippfehlern: Der Besteller ist berechtigt, innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen nach Erfüllung der Bestellung einmalig und bezogen auf eine Bestellung kostenfrei die Änderung des in der Bestellung angegebenen Kennzeichens zu verlangen, sofern bei dem angegebenen Kennzeichen ein Tippfehler oder ein anderer, dem Besteller zuzurechnender Schreibfehler aufgetreten ist.
Bei Tippfehlern behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Austausch zu verweigern, wenn der Tippfehler mehr als 3 Zeichen betrifft und dadurch der Eindruck des Kennzeichens eines anderen Fahrzeugs entsteht.
b) Änderung des Ziellandes: Der Besteller ist berechtigt, innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen nach Erfüllung der Bestellung einmalig und bezogen auf eine Bestellung kostenfrei die Änderung des in der Bestellung angegebenen Ziellandes (Geltungsbereich) zu verlangen.
c) Stornierung und Rückerstattung des vollen Preises: Der Besteller ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren und die Rückerstattung des gesamten gezahlten Gegenwerts (Gesamtsumme aus der Gebühr der E-Vignette und dem Preis des Optimum-Pakets) zu verlangen, sofern er den Stornierungsantrag mindestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Beginn der Gültigkeit der E-Vignette schriftlich beim Dienstleister einreicht.
Dieses Rückerstattungsrecht kann bei der Jahresvignette aufgrund ihres besonderen Charakters und ihrer Verkaufsbedingungen nicht geltend gemacht werden. Diese Stornierungsmöglichkeit ist eine freiwillige, vertragliche Mehrleistung des Dienstleisters, die das gesetzliche Widerrufsrecht weder einschränkt noch ersetzt.
d) SMS-Benachrichtigung: Der Dienstleister sendet an die vom Besteller angegebene Telefonnummer eine automatische SMS-Nachricht mit der Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung; die SMS enthält den Link zum Abruf der Bestätigung.
Die Inanspruchnahme des Optimum-Pakets ist eine freie Entscheidung des Bestellers. Die im Optimum-Paket enthaltenen Leistungen haben einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert, gehen über den Inhalt der NMFSZ-Grundleistung hinaus und können vom Besteller beim Dienstleister ausschließlich als Bestandteil des Optimum-Pakets in Anspruch genommen werden.
Sofern der Besteller das Optimum-Paket nicht in Anspruch nehmen möchte, stellt der Dienstleister über einen im ersten Schritt des Kaufvorgangs platzierten direkten Link den Zugang zur NMFSZ-Grundleistung über einen anderen Wiederverkäufer auf der zentralen Verkaufsoberfläche der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. sicher.
Der Dienstleister erhebt im Rahmen des Kaufs keine Bequemlichkeitsgebühr. Die Erhebung einer Bequemlichkeitsgebühr im Zusammenhang mit dem Vertrieb der ungarischen Vignette ist durch das Gesetz Nr. LVI aus dem Jahr 2025 mit Wirkung zum 1. September 2025 untersagt; der Betreiber entspricht diesem Verbot vollumfänglich.
4.2 Auxil
Auxil ist eine integrierte Leistung, die als Bestandteil des hier bestellten Vermittlungsdienstes für die Fahrzeugregistrierung Rechtshilfe für jene Fälle bietet, in denen gegen den Besteller ein Bußgeld aus einem Grund verhängt wird, der unmittelbar mit der hier bestellten Dienstleistung zusammenhängt.
Typische Gründe hierfür können sein:
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Nachträglicher Kauf: Die Streckenbenutzungsberechtigung wurde nicht vor der Auffahrt auf den mautpflichtigen Streckenabschnitt (oder erst nach Ablauf der Kulanzzeit) erworben, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.
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Vertippte Daten: Bußgeld aufgrund von bei der Bestellung falsch geschriebenen oder fehlerhaft angegebenen Fahrzeugdaten (z. B. Schreibfehler beim Kennzeichen oder beim Nationalitätszeichen).
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Falsch angegebene Fahrzeugkategorie: Die Streckenbenutzungsgebühr wurde nicht in der für das Fahrzeug zutreffenden Kategorie entrichtet, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.
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Falsch ausgewähltes Zielland: Registrierung einer Vignette für ein falsches Zielland.
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Falsches Nationalitätszeichen: Angabe eines falschen Nationalitätszeichens (Ländercodes) beim Kauf, aufgrund dessen die Behörde das Fahrzeug bzw. dessen Eigentümer mit einem Bußgeld belegt hat.
In den vorgenannten Fällen ist der Besteller berechtigt, sich innerhalb von 180 Tagen ab der Bestellung jederzeit mit den Bußgeldunterlagen an den Betreiber zu wenden.
Der Besteller ist in einem solchen Fall verpflichtet, den behördlichen Bußgeldbescheid/Zahlungsbeleg sowie sämtliche relevanten Unterlagen einzureichen; anschließend kann er die aktive rechtliche Mitwirkung des Betreibers in Anspruch nehmen.
Der Betreiber handelt in einem solchen Fall – erforderlichenfalls unter Einbeziehung seiner externen Rechtspartner – als bevollmächtigter Vertreter gegenüber der zuständigen Behörde: Er kann Rechtsbehelfe einlegen, einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung beantragen sowie aus Billigkeitsgründen eine Herabsetzung des Bußgeldbetrags beantragen.
In bestimmten Einzelfällen, in denen dies angemessen erscheint, kann der Betreiber dem Besteller sogar den Bußgeldbetrag erstatten (bis zu einer Höchstgrenze von 300 EUR) – selbst dann, wenn die Ursache für die Entstehung des Bußgeldes technischer Natur ist. Zu einer solchen Entschädigung kann es ausschließlich dann kommen, wenn der Betreiber nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu der Entscheidung gelangt, dass auch eine Verzögerung oder ein Fehler der dem Besteller erbrachten Leistung zum Bußgeld beigetragen haben könnte, oder wenn sonstige Billigkeitsgründe dies rechtfertigen. Eine derartige positive Entscheidung erfolgt nicht automatisch, es besteht hierauf kein konkreter Anspruch, jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung.
Die Inanspruchnahme der Auxil-Leistung berührt nicht die Rechte des Verbrauchers auf Rechtsbehelfe nach den allgemeinen Rechtsvorschriften. Die von Auxil geleistete Hilfe ist eine freiwillige Zusage des Betreibers, mit der er den Besteller im Verfahren vor der Behörde unterstützt, jedoch weder die Aufhebung noch die Herabsetzung des Bußgeldes garantiert.
Auxil gilt nicht für Fälle, in denen der Besteller auf Streckenabschnitte auffährt, für die seine Bestellung nicht gültig war und auch nicht hätte gültig sein können (beispielsweise Straßen mit zusätzlicher Streckenmaut, mautpflichtige Abschnitte von Brücken oder Tunneln).
* Im Fall der ungarischen Vignette richtet sich die Leistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, sodass dieser Punkt keine Anwendung findet.
5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers
Die erfolgreiche Durchführung der Zahlungstransaktion bedeutet für sich genommen nicht, dass die Straßenbenutzungsberechtigung in Kraft getreten ist – die Gültigkeit der Vignette entsteht ausschließlich dann, wenn sämtliche vom System versandten erforderlichen Bestätigungen eingegangen sind und der Besteller die darin enthaltenen Daten (Fahrzeugdaten, personenbezogene Daten, Datum, Land usw.) überprüft und für richtig befunden hat. Die Zahlungsbelege (Quittung, Rechnung, Transaktionskennung) berechtigen für sich allein nicht zur Straßenbenutzung.
Im Falle eines Bußgeldes oder sonstiger Schadensersatzansprüche kann ausschließlich die tatsächlich in Kraft getretene Straßenbenutzungsberechtigung (bzw. deren Fehlen) die Grundlage einer Anspruchsgeltendmachung bilden. Auf einen gebührenpflichtigen Streckenabschnitt darf nur dann aufgefahren werden, wenn dem Besteller der Nachweis der erforderlichen elektronischen Berechtigung vorliegt und dieser gültig ist sowie die Daten mit den beim Kauf angegebenen übereinstimmen.
Der Betreiber führt jede Bestellung auf der Grundlage der vom Besteller angegebenen Daten aus und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Besteller für denselben – oder einen sich überschneidenden – Zeitraum bereits über eine gültige Berechtigung verfügte, oder ob die angegebene Fahrzeugkategorie, das Nationalitätskennzeichen und das Kennzeichen korrekt sind.
Das System führt jedoch bei der Dateneingabe in zahlreichen Fällen eine technische Syntaxprüfung des Kennzeichenformats durch und zeigt, wenn zu vermuten ist, dass der Besteller sich beim Kennzeichen vertippt oder die Angabe von „eigenem Land“ und „Zielland“ vertauscht hat, einen Warnhinweis an – und unterstützt so die korrekte Datenerfassung.
Der Besteller trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten und nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber für die daraus resultierenden Fehler (z. B. Bußgeld wegen falsch angegebener Kategorie, Ungültigkeitsgrund wegen fehlerhaft eingegebenem Kennzeichen, falsches Nationalitätskennzeichen, falsches Zielland) nicht haftet.
Der Betreiber erstattet die Gebühr nicht mit der Begründung, dass der Besteller für das betreffende Fahrzeug im betreffenden Zeitraum (teilweise oder überschneidend) bereits über eine gültige Straßenbenutzungsberechtigung verfügte, oder dass die Leistung anderswo (z. B. bei einem anderen Vermittler, Wiederverkäufer oder unmittelbar auf der staatlichen Plattform) zu einem günstigeren Preis erhältlich gewesen wäre, sofern der Betreiber die Bestellung vertragsgemäß erfüllt hat. Diese Bestimmung berührt nicht die gesetzlich begründeten Ansprüche des Bestellers, insbesondere nicht seine Ansprüche aus mangelhafter Erfüllung, Nichterfüllung oder ungerechtfertigter Bereicherung.
Die Überprüfung der Gültigkeit liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Bestellers. Der Besteller ist ferner dafür verantwortlich, die Erfüllung der Leistung abzuwarten und den gebührenpflichtigen Streckenabschnitt nur im Besitz einer gültigen Berechtigung zu benutzen.
Der Besteller ist dafür verantwortlich, die Erfüllung der bestellten Leistung – auf Grundlage der obigen Benachrichtigungen – anzunehmen, sofern diese entsprechend den angegebenen Daten erfolgt ist. Wenn sich der Besteller im Zweifelsfall nicht von der Gültigkeit überzeugt und eine Bestellung mehrfach wiederholt, gilt jede einzelne Bestellung als eigenständige Leistung, die der Betreiber gesondert erfüllt.
Sofern für dasselbe Fahrzeug, dasselbe Land und einen sich vollständig überschneidenden Zeitraum zwei oder mehr inhaltlich identische Bestellungen über dieses System erfüllt werden, erstattet der Betreiber die nicht gewünschte Position auf Anfrage vollständig. Wiederholt der Besteller die Bestellung vor Ablauf der vom System angezeigten Schutzsperre (siehe Punkt 3.1) ohne Rücksprache und wird diese erfüllt, gehen die aus dem Mehrfachkauf entstehenden Schäden zu Lasten des Bestellers.
Im Falle der rumänischen Vignette (Rovinieta, Straßenmaut) besteht keine Möglichkeit, eine fehlerhaft eingegebene Fahrgestellnummer vor Ort zu ändern; dies muss der Kunde selbst unter Vorlage der Dokumente und mit einem Antrag bei der rumänischen Mautbehörde veranlassen.
Zur Vermeidung von Tippfehlern zeigen wir bei der Rovinieta ein gesondertes Warnfenster zur Bestätigung der Fahrgestellnummer an, ebenso wie in anderen Fällen zur Bestätigung des Kennzeichens.
5.2 Beanstandung der Bestellung, Reklamation
Im Laufe des Kaufprozesses trifft der Besteller im Einklang mit der Richtlinie 2011/83/EU auf Elemente (Checkboxen), die eine aktive Bestätigung erfordern und deren Akzeptanz Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung ist. Zweck dieser Elemente ist es, sicherzustellen, dass der Besteller vor Vertragsschluss die AGB, die Datenschutzerklärung sowie die sonstigen verpflichtenden Erklärungen zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert. Auf der Kassenoberfläche und auf der Zahlungsseite der Bank wird der zu zahlende Gesamtendbetrag – in Form eines einzigen, steuerlich erhöhten Betrags – mindestens zweimal eindeutig angezeigt (einschließlich der Angabe der Währung).
Der Betreiber teilt vor der Zahlung eindeutig den zu zahlenden Gesamtendbetrag und die Währung sowie die Höhe der behördlichen Gebühr und der Dienstleistungsgebühr (Registrierungsgebühr) mit. Der Betreiber prüft jeden Rückerstattungsanspruch einzeln und inhaltlich und informiert den Besteller über seine Entscheidung schriftlich und mit Begründung.
Der vorliegende Punkt schließt das Recht des Bestellers auf Beschwerde, Beanstandung und Rechtsdurchsetzung weder aus noch schränkt es dieses ein: Der Besteller kann jederzeit eine Beschwerde einreichen, sich an die Verbraucherschutzbehörde, an die Schlichtungsstelle, an sein kartenausgebendes Geldinstitut oder an ein Gericht wenden, und ihm stehen unverändert seine gesetzlich begründeten Rechte zu, insbesondere seine Ansprüche aus mangelhafter Erfüllung sowie sein Widerrufsrecht gemäß Punkt 6.1.
Es liegt in der Verantwortung des Bestellers, die Erfüllung der Dienstleistung abzuwarten und erst danach – im Besitz einer gültigen Berechtigung – auf einen gebührenpflichtigen Streckenabschnitt aufzufahren. Auch die Vorschriften zu den speziellen, gesondert gebührenpflichtigen Streckenabschnitten der einzelnen Länder (z. B. Brücken, Tunnel) sind zu berücksichtigen; für Schäden, die aus deren Nichtbeachtung entstehen, haftet der Betreiber nicht. Die Information über solche zusätzlich sondergebührenpflichtigen Abschnitte übermittelt der Betreiber in vielen Fällen zusammen mit der betreffenden Bestellung, jedoch hat der Besteller in erster Linie die örtlichen Vorschriften zu beachten, und wenn er während seiner Fahrt auf Schilder, Fahrbahnmarkierungen, Schranken, Tore oder Zahlterminals trifft, die anzeigen, dass die Entrichtung einer Sondergebühr erforderlich ist (die landesweite oder regionale Vignette also für den betreffenden Abschnitt nicht gültig ist), darf er diesen nur auf eigene Verantwortung befahren und kann den Betreiber für deren Versäumnis nicht zur Verantwortung ziehen.
6.1 Widerrufs- und Kündigungsrecht
Gesetzliches Widerrufsrecht: Gemäß der Richtlinie 2011/83/EU und der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) steht dem Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Gegenstand der vom Betreiber erbrachten Dienstleistung ist die Vermittlung der Fahrzeugregistrierung, die auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers unverzüglich beginnt. Der Besteller verlangt vor dem Abschluss der Bestellung mittels eines zwingend anzukreuzenden Kontrollkästchens ausdrücklich, dass der Betreiber mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und erklärt gleichzeitig, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert.
Vor diesem Hintergrund kann der Besteller nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung sein Recht gemäß § 20 auf Grundlage von § 29 Abs. (1) Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) bzw. Artikel 16 Buchstabe a) der Richtlinie 2011/83/EU nicht ausüben.
Der Zeitpunkt der vollständigen Erbringung der Dienstleistung ist – gemäß den in Punkt 3.1 festgelegten Bestimmungen – jener Zeitpunkt, zu dem der Betreiber die Fahrzeugdaten in das offizielle elektronische Register des zuständigen Mautbetreibers eingegeben und validiert, die Straßennutzungsberechtigung beschafft und dem Besteller hierüber eine Bestätigung übermittelt hat. Die vollständige Erfüllung tritt zu diesem Zeitpunkt ein, unabhängig davon, ob der Beginn der Gültigkeit der Straßennutzungsberechtigung auf einen sofortigen oder einen späteren Zeitpunkt fällt.
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der Dienstleistung kündigen; in diesem Fall steht dem Betreiber ein Entgelt zu, das im Verhältnis zur bereits erbrachten Dienstleistung steht. Angesichts der kurzen Dauer der Leistungserbringung (in der Regel 1–8 Minuten) gewährt der Betreiber darüber hinaus – im Rahmen von Comfortia bzw. bei der ungarischen Vignette im Rahmen des Optimum-Pakets – eine über die gesetzlichen Rechte hinausgehende, freiwillige Stornierungsmöglichkeit nach den folgenden Bestimmungen.
Der Betreiber bestätigt nach Erbringung der Dienstleistung – auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) – die oben genannte ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers gemäß § 18 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.).
Sofern die Erbringung der Dienstleistung noch nicht abgeschlossen ist und der Auftraggeber die Stornierung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit mitteilt (siehe Comfortia-Stornierungsmöglichkeit unten), wird der volle Betrag erstattet.
Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 16 Buchstabe a) der Richtlinie 2011/83/EU sowie §§ 18, 19, 20 und § 29 Absatz (1) Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.).
Comfortia-Stornierungsmöglichkeit: Getrennt vom gesetzlichen Widerrufsrecht und ZUSÄTZLICH dazu gewährt der Betreiber im Rahmen der Comfortia-Dienstleistung (Punkt 4.1) freiwillig die folgende Stornierungsmöglichkeit. Diese Möglichkeit stellt eine vertragliche Zusatzleistung dar, die das gesetzliche Widerrufsrecht weder einschränkt noch ersetzt:
(A) Wenn die Straßennutzungsberechtigung noch nicht in Kraft getreten ist: In diesem Fall kann der Kauf mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit der Berechtigung storniert werden. Die Stornierung ist spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit über das Online-Kontaktformular oder per E-Mail einzuleiten; anschließend wird der gesamte gezahlte Betrag automatisch auf das Bankkonto bzw. das Zahlungsmittel erstattet, das beim Kauf verwendet wurde (die Angabe einer abweichenden Kontonummer ist nicht möglich). Der Erstattungsvorgang wird innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Stornierungserklärung eingeleitet; die Gutschrift erscheint je nach Zahlungsdienstleister voraussichtlich innerhalb von 1–3 Werktagen. In bestimmten Fällen wird die Erstattung nicht als neue Position auf der Abrechnung ausgewiesen, sondern der Status der ursprünglichen Transaktion ändert sich in „reversed" (rückabgewickelt).
Sofern der Auftraggeber seine Stornierungserklärung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit ordnungsgemäß einreicht, wird der gesamte eingezahlte Betrag erstattet.
(B) Wenn die Straßennutzungsberechtigung bereits in Kraft getreten ist: Eine bereits gültige (aktive) Straßennutzungsberechtigung kann weder storniert noch erstattet werden.
Eine Änderung ist in diesem Fall ausschließlich im Rahmen der Comfortia-Dienstleistung (Punkt 4.1) und in deren begrenztem Umfang möglich; bei der ungarischen Vignette im Rahmen des Optimum-Pakets (Punkt 4.1.1).
* Bei der ungarischen Vignette richtet sich die Dienstleistung nach Punkt 4.1.1 der AGB, daher findet dieser Punkt keine Anwendung.
6.1.1 Muster-Widerrufsbelehrung/Kündigungsbelehrung (Anlage 1 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.))
Widerrufs-/Kündigungsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Ebenso haben Sie im Falle eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen, dessen Erfüllung bereits begonnen hat, das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Die Widerrufs-/Kündigungsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufs-/Kündigungsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen bzw. zu kündigen, informieren – auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse [email protected] oder auf dem Postweg an die Anschrift Enternova Kft. (H-2161 Csomád, Szent István utca 48.). Sie können hierfür auch das Muster-Widerrufs-/Kündigungsformular gemäß Punkt 6.1.2 verwenden.
Sie üben Ihr Widerrufs-/Kündigungsrecht fristgerecht aus, wenn Sie Ihre Widerrufs-/Kündigungserklärung vor Ablauf der oben genannten Frist absenden.
Rechtsfolgen des Widerrufs/der Kündigung
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Eingang Ihrer Widerrufserklärung, sämtliche von Ihnen geleisteten Gegenleistungen zurück. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich der Verwendung eines anderen Zahlungsmittels zu; aufgrund dieser Rückzahlungsweise entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Haben Sie verlangt, dass die Erbringung der Dienstleistung innerhalb der Kündigungsfrist beginnt, so sind Sie im Falle Ihrer Kündigung verpflichtet, uns den Betrag zu erstatten, der dem bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung anteilig erbrachten Teil der Dienstleistung entspricht. Ebenso erstatten wir Ihnen denjenigen Teil der von Ihnen erbrachten Gegenleistung zurück, der den Wert der von uns erbrachten Dienstleistung übersteigt.
Erlöschen des Widerrufs-/Kündigungsrechts: Gemäß § 29 Absatz (1) Buchstabe a) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) können Sie dieses Recht nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung nicht mehr ausüben, da die Erfüllung auf Ihren ausdrücklichen vorherigen Wunsch hin begonnen hat und Sie gleichzeitig mit diesem Wunsch zur Kenntnis genommen haben, dass Sie dieses Recht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung verlieren (siehe Punkt 6.1).
6.1.2 Muster-Widerrufs-/Kündigungserklärung (Anlage 2 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.))
(nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen/kündigen möchten)
Empfänger: Enternova Kft., H-2161 Csomád, Szent István utca 48., E-Mail: [email protected]
Hiermit erkläre(n) ich/wir, der/die Unterzeichnende(n), dass ich/wir mein/unser Widerrufs-/Kündigungsrecht hinsichtlich des Vertrages über die Erbringung der folgenden Dienstleistung ausübe(n): ..........................
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: ..........................
Bestellkennung / Kennzeichen: ..........................
Name des/der Verbraucher(s): ..........................
Anschrift des/der Verbraucher(s): ..........................
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Erklärung in Papierform): ..........................
Datum: ..........................
6.2 Kontaktaufnahme
Auf der Website steht in der Fußzeile eine direkte Kontaktmöglichkeit zum ständigen Kundendienst zur Verfügung (Online-Kontaktformular). Der Kundendienst ist an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr erreichbar; die durchschnittliche Antwortzeit beträgt 1–15 Minuten (je nach Aufkommen), eine inhaltliche Antwort erfolgt in jedem Fall spätestens innerhalb von 24 Stunden. Nach Auswahl des passenden Support-Menüs kann der Besteller auch melden, wenn seine Bestellung nicht innerhalb der üblichen Zeit eingetroffen ist. In einem solchen Fall versendet der Betreiber sämtliche früheren Bestätigungs-E-Mails erneut (in der Regel drei verschiedene Nachrichten) und wiederholt zudem den Versand der SMS-Benachrichtigung. Diese Funktion kann bei einer bestimmten Bestellung nur einmal in Anspruch genommen werden; sollten die Bestätigungen auch danach nicht eintreffen, kann der Besteller ein neues Support-Ticket zur Meldung des Problems eröffnen.
Eine Kontaktaufnahme kann grundsätzlich von jeder (vom System akzeptierten) gültigen E-Mail-Adresse aus erfolgen. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen können wir jedoch ausschließlich solche Anfragen bearbeiten, die glaubhaft einer in unserem System registrierten, gültigen Bestellung zugeordnet werden können.
Der Besteller kann seine Rechte – einschließlich Beschwerde, Widerruf und Erstattungsanspruch – auch durch einen bevollmächtigten Vertreter ausüben. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen kann der Betreiber eine von einer anderen als der in der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse im Namen einer anderen Person eingereichte Anfrage nur dann inhaltlich bearbeiten, wenn dieser eine vom Besteller unterzeichnete Vollmacht beigefügt wird. Diese Anforderung dient ausschließlich dem Schutz der personenbezogenen Daten des Bestellers und schränkt die Rechtsdurchsetzung des Bestellers nicht ein.
Der Betreiber kann – neben der unmittelbaren Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten – die Kommunikationskanäle frei wählen.
Ein telefonischer Kundendienst wird nicht betrieben; die Kontaktaufnahme erfolgt über das auf der Online-Oberfläche verfügbare Kontaktformular bzw. über die E-Mail-Adresse [email protected]. Die Widerrufs-/Kündigungserklärung, die Beschwerde und alle sonstigen Rechtserklärungen können über beide Kanäle wirksam eingereicht werden (siehe Punkt 6.1.1). Der Betreiber erteilt auf jede Anfrage spätestens innerhalb von 24 Stunden eine inhaltliche schriftliche Antwort.
Damit erfüllt der Betreiber die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich – insbesondere Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG (unmittelbare elektronische Erreichbarkeit) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2011/83/EU (Kontaktdaten), wonach die Angabe einer Telefonnummer nicht verpflichtend ist, sofern das Unternehmen auf andere Weise eine schnelle und effiziente Kontaktaufnahme gewährleistet (Rechtssache C-649/17).
In bestimmten Zeiträumen kann auf der Benutzeroberfläche zusätzlich ein aufklappendes „Chat"-Fenster erscheinen, um eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen; dessen Fehlen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit kann jedoch nicht beanstandet werden, da es sich lediglich um einen fallweise bereitgestellten ergänzenden, in erster Linie informativen Kanal handelt, der der Orientierung neuer Besucher dient.
Nach einer erfolgreichen Bestellung ist deren Erfüllung abzuwarten (die Ausführung der Dienstleistung dauert in der Regel 1–8 Minuten); bis dahin ist es nicht möglich, zu derselben Bestellung ein Support-Ticket zu eröffnen (zum Beispiel „Ich habe meine Bestellung nicht erhalten").
Da die eingehende Bestellung in die Bearbeitungswarteschlange eingereiht wird und die Erfüllung typischerweise innerhalb von 1–8 Minuten abgeschlossen ist, kann der Betreiber einen während der Bearbeitung eingehenden Änderungs- oder Stornierungsantrag technisch nicht mehr ausführen. Dieser technische Umstand berührt und beschränkt die gesetzlichen Rechte des Bestellers gemäß Punkt 6.1 nicht: Der eingegangene Antrag wird vom Betreiber in jedem Fall erfasst, inhaltlich geprüft und der Besteller schriftlich informiert.
Ein Änderungsantrag kann bereits eine Minute nach Erfüllung der Bestellung (Versand von SMS, E-Mail) unter Berücksichtigung von Comfortia (4.1) eingereicht werden.
6.3 Beschwerdemanagement und Kommunikation
Der Betreiber prüft alle bei ihm eingehenden Beschwerden und Erstattungsansprüche inhaltlich und informiert den Besteller schriftlich und unter Angabe der Gründe über das Ergebnis. Die Art, der Ton oder die Form der Einreichung der Beschwerde hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Beurteilung der Beschwerde.
Der Betreiber behält sich jedoch das Recht vor, im Falle von Anfragen mit drohendem, belästigendem, ehrverletzendem Inhalt oder unwahren Tatsachenbehauptungen die Kommunikation auf schriftliche, dokumentierte Kanäle zu beschränken und zum Schutz seiner berechtigten Interessen die gesetzlich vorgesehenen Schritte einzuleiten. Diese Maßnahme berührt die inhaltliche Prüfung der Beschwerde nicht und schränkt die Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Bestellers nicht ein, insbesondere nicht das Recht, sich an den Kundendienst, die Schlichtungsstelle, die Verbraucherschutzbehörde oder ein Gericht zu wenden.
Angewandte Rechtsvorschriften: die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR), die Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) sowie § 2:45 des Gesetzes Nr. V von 2013 (ungarisches BGB) (Recht auf Ehre und guten Ruf).
Sofern die Verbraucherstreitigkeit nicht im Wege einer direkten Abstimmung mit dem Betreiber beigelegt werden kann, kann sich der Besteller an die für seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die für den Sitz des Betreibers zuständige Schlichtungsstelle: Budapester Schlichtungsstelle (Budapesti Békéltető Testület), 1016 Budapest, Krisztina krt. 99. III. Stock 310., Postanschrift: 1253 Budapest, Pf.: 10., E-Mail: [email protected], Telefon: +36 1 488 2131. Der Betreiber ist im Schlichtungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet.
6.4 Bankseitiges Rückbelastungsverfahren (Chargeback)
Im Falle von Streitfragen, Beschwerden oder festgestellten Fehlern empfiehlt der Betreiber dem Besteller, sich zunächst an den Kundendienst zu wenden, da die überwiegende Mehrheit der Fälle im Wege einer direkten Abstimmung am schnellsten geklärt werden kann. Diese Empfehlung berührt und beschränkt nicht das Recht des Bestellers, sich in seiner Angelegenheit unmittelbar an das kartenausgebende Kreditinstitut, die Schlichtungsstelle, die Verbraucherschutzbehörde oder ein Gericht zu wenden.
Wird ein bankseitiges Rückbelastungsverfahren eingeleitet, antwortet der Betreiber auf Anfrage des Zahlungsdienstleisters mit den ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen – insbesondere den Bestelldaten, dem protokollierten Zustand der beim Kauf angekreuzten Kontrollkästchen, den versandten Bestätigungen und dem Erfüllungsnachweis – und macht seinen Standpunkt im Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend. Der Betreiber verbindet mit der Einleitung des Rückbelastungsverfahrens keinerlei gesonderte Gebühren, Kosten oder Sanktionen zulasten des Bestellers.
Angewandte Rechtsvorschriften: die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) über die Beanstandung von Zahlungsvorgängen sowie die Richtlinie 2013/11/EU (ADR).
7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
Über die Erteilung der Straßennutzungsberechtigung (Vignette) entscheidet ausschließlich der zuständige Mautbetreiber des jeweiligen Landes auf Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften, Verordnungen und seiner internen Verfahrensordnung. Der Betreiber hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss und ist keine Vertragspartei des zwischen dem Besteller und dem zuständigen Mautbetreiber zustande kommenden Rechtsverhältnisses: Er nimmt im Namen des Bestellers und mit den von diesem angegebenen Daten ausschließlich die Registrierung im offiziellen Mautregister vor. Der Betreiber haftet nicht dafür, wenn der zuständige Mautbetreiber die Registrierung ablehnt, verspätet bearbeitet, seinen Systembetrieb aussetzt oder die bereits erteilte Berechtigung nachträglich ändert, einschränkt oder widerruft; in diesen Angelegenheiten kann sich der Besteller unmittelbar an den zuständigen Mautbetreiber wenden. Kommt die Fahrzeugregistrierung aus einem im Verantwortungsbereich des Mautbetreibers liegenden Grund nicht zustande, erstattet der Betreiber den vom Besteller gezahlten vollen Betrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die auf vom Besteller fehlerhaft oder ungenau angegebenen Daten beruhen (z. B. falsch eingegebenes Kennzeichen, falsch angegebene Fahrzeugkategorie usw.), sowie auch nicht dafür, wenn der Besteller den Eingang der Bestätigungen nicht abgewartet oder deren Inhalt nicht überprüft hat.
Der Betreiber haftet ebenfalls nicht für Zustellfehler der Benachrichtigungen, sofern diese auf vom Besteller angegebene fehlerhafte Kontaktdaten (z. B. falsch eingegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zurückzuführen sind, vorausgesetzt, dass die Zustellung laut Rückmeldung des Systems ansonsten erfolgreich war.
Sofern die bestellte Fahrzeugregistrierung aus objektiven Gründen nicht erfüllt werden kann, haftet der Betreiber ausschließlich für die Rückerstattung des vom Besteller gezahlten Betrages, die auf das ursprüngliche Zahlungsmittel des Bestellers erfolgt.
Die in diesem Punkt festgelegten Haftungsbeschränkungen berühren nicht die Haftung des Betreibers für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Vertragsverletzungen, die das menschliche Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit schädigen.
Der Betreiber verpflichtet sich, die Bestellungen anhand der angegebenen Daten fachgerecht und innerhalb der vom Countdown angezeigten Zeit in den zuständigen amtlichen Registern zu erfassen und dem Besteller eine detaillierte Bestätigung über die Erfüllung zu übersenden. Der Betreiber untersucht in seinem Verantwortungsbereich auftretende technische Fehler und Störungen ohne unangemessene Verzögerung und stellt dem Besteller erforderlichenfalls eine Behebung, eine erneute Erfüllung oder eine anteilige Gebührenrückerstattung zur Verfügung.
Der Betreiber ist verpflichtet, die Datenverarbeitung im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere der DSGVO – durchzuführen und hierzu geeignete technische und organisatorische Maßnahmen aufrechtzuerhalten.
* Im Falle der ungarischen Vignette richtet sich dieser Punkt nach Punkt 4.1.1 der AGB; dort handelt der Betreiber als offizieller Wiederverkäufer der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
7.2 Sonstige Bestimmungen
Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Die Änderung tritt mit der Veröffentlichung auf der Website in Kraft und ist ausschließlich auf Bestellungen anzuwenden, die nach ihrem Inkrafttreten aufgegeben wurden. Für bereits aufgegebene Bestellungen sind in jedem Fall die zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe geltenden Bestimmungen der AGB maßgebend; die Änderung hat keine rückwirkende Kraft. Der jeweils geltende Wortlaut der AGB sowie das Datum der letzten Änderung sind auf der Website fortlaufend abrufbar; frühere Fassungen bewahrt der Betreiber auf und stellt sie dem Besteller auf Anfrage zur Verfügung.
Die Sprache des Vertrages zwischen dem Besteller und dem Betreiber ist die im Rahmen der Bestellung ausgewählte Sprache. Der Betreiber registriert und bewahrt den geschlossenen Vertrag – zusammen mit den Bestelldaten, dem protokollierten Status der angekreuzten Kontrollkästchen und den versandten Bestätigungen – auf; diese Daten stehen dem Besteller auf Anfrage für die in Punkt 3.3 festgelegte Dauer zur Verfügung.
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Dokuments unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Teile der AGB. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen bzw. entsprechend auszulegen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien und den einschlägigen Rechtsvorschriften am nächsten kommt.
Die Nichtausübung eines Rechts oder einer Befugnis seitens des Betreibers gilt nicht als Verzicht auf das betreffende Recht. Ein Verzicht des Betreibers auf ein Recht ist nur dann wirksam, wenn er hierüber eine ausdrückliche, schriftliche Erklärung abgibt.
Der Umstand, dass der Betreiber in einem bestimmten Fall eine Vertragsbestimmung nicht strikt durchsetzt, bedeutet nicht, dass er künftig auf deren Anwendung verzichtet.
Die Nutzung der Plattform und die Bestellung der Dienstleistung setzen seitens des Bestellers die Kenntnis und Akzeptanz der Möglichkeiten, der Funktionsweise, der technischen Grenzen und der Risiken des Interneteinkaufs voraus, ferner, dass der Besteller keinen Fehler in der Funktionsweise der Plattform festgestellt hat, bei der Anzeige der Daten alle erforderlichen Angaben sehen und interpretieren konnte sowie die Informationstexte der bei den obligatorischen Elementen des Kaufs anzukreuzenden Kontrollkästchen verstanden und akzeptiert hat.
Die AGB sind auch als mehrsprachige Information verfügbar, teilweise unter Verwendung von KI-Übersetzung. Bei Auslegungsfragen zwischen dem Betreiber und dem Besteller ist die ungarischsprachige Fassung maßgebend. Dies berührt nicht das Recht des Verbrauchers, sich auf die in der Sprache des Vertragsschlusses erhaltenen Informationen zu berufen, und entzieht ihm nicht den Schutz, der ihm durch die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Mitgliedstaats seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Rom I).
7.3 Einschlägige Rechtsvorschriften
Für den vorliegenden Vertrag und die Dienstleistung sind die geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union und – im Falle der Erfüllung in Ungarn – Ungarns maßgebend. Insbesondere die folgenden Rechtsquellen sind maßgeblich und bilden den Hintergrund der AGB:
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Richtlinie 2011/83/EU – über die Rechte der Verbraucher
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Richtlinie 2000/31/EG – über den elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten gemäß Artikel 5)
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Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) – über Zahlungsdienste (insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung und der sicheren Zahlung)
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Richtlinie 2006/112/EG – über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Richtlinie)
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Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) – Datenschutz-Grundverordnung (Grundsätze und Sicherheitsanforderungen der Verarbeitung personenbezogener Daten)
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Gesetz Nr. V von 2013 (ungarisches BGB) – das Bürgerliche Gesetzbuch (allgemeine Regeln über Verträge und Schadensersatzhaftung)
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Richtlinie 2005/29/EG – über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot der Irreführung und aggressiver Praktiken gegenüber Verbrauchern)
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Richtlinie 2013/11/EU (ADR) – über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verfahren vor der Schlichtungsstelle)
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Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) – über die detaillierten Regeln der Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmen (nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU), insbesondere § 11, § 15 Abs. (2), § 18, § 19, § 20 und § 29 Abs. (1) Buchstabe a)
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Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) – über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (insbesondere im Hinblick auf Verbraucherverträge gemäß Artikel 6)
-
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) – Verordnung über digitale Dienste, mit der der Betreiber – als Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft – seine Tätigkeit in Einklang bringt, obgleich die Plattform keine vermittelnde Online-Plattform im Sinne des DSA darstellt.
Rechtsdurchsetzung, Beschwerdemanagement: Der Besteller kann sich mit seiner Beschwerde an den Kundendienst des Betreibers wenden (Punkt 6.2). Sofern die Verbraucherstreitigkeit trotz der Verhandlung nicht beigelegt wird, kann sich der Besteller an die für seinen Wohnsitz zuständige Schlichtungsstelle (alternative Streitbeilegung) wenden oder ein Gerichtsverfahren einleiten.
Aktualisiert: 12.08.2026.