Vignette · Slowenien · Kundeninformation

Vignette · Slowenien · Kundeninformation

Juni 11, 2026

Für die Nutzung der slowenischen Autobahnen ist der Kauf einer elektronischen Vignette (E-Vignette) erforderlich, und zwar bereits vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Abschnitt.

Auf den Autobahnen und Schnellstraßen darf nur gegen Entrichtung der Maut gefahren werden, während die Hauptstraßen und Nebenstraßen gebührenfrei genutzt werden können. Ab dem 1. Januar 2026 wurde die Küstenschnellstraße zwischen Škofije und Izola (H5 und H6) zur Hauptstraße umgewidmet, sodass dort für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen keine E-Vignette mehr erforderlich ist.
Die Mautpflicht gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3.500 kg, aufgeteilt nach Mautklassen:

  • Mautklasse 2A – zweispurige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg und einer Höhe über der Vorderachse von weniger als 1,3 Metern: die meisten Personenkraftwagen, Kleinbusse, Geländewagen und Pick-ups sowie Wohnmobile unabhängig von ihrer Höhe
  • Mautklasse 2B – zweispurige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg und einer Höhe über der Vorderachse von mehr als 1,3 Metern: die meisten Kleintransporter und Mehrzweckfahrzeuge

* Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen keine Vignette, sondern entrichten die streckenbezogene DarsGo-Maut.

Vignettenarten

Die E-Vignette ist mit drei Gültigkeitsdauern erhältlich:

  • Wochenvignette (7 Tage)
  • Monatsvignette
  • Jahresvignette – ab dem gewählten Startdatum ein Jahr gültig

* Für den Anhänger (Anhänger, Wohnwagen) ist keine separate Vignette erforderlich: Die Festlegung der Mautklassen bezieht sich auf das Fahrzeug mit oder ohne Anhänger, sodass die Vignette des Zugfahrzeugs auch für die Fahrzeugkombination gilt.
* Die Wahl der richtigen Mautklasse liegt in der Verantwortung des Käufers: Bei einer falschen Mautklasse gilt die Maut als nicht entrichtet. Die Grenze zwischen den Klassen 2A und 2B liegt bei einer Höhe von 1,3 Metern über der Vorderachse.
* Eine aktivierte E-Vignette kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Die Mautberechnung wird vom System nach der Eingabe der Fahrzeug- und Reisedaten angezeigt.

ℹ️ Online-Kauf und erforderliche Angaben

Die Bezahlung der Straßennutzungsgebühr erfolgt online. Die Registrierung des Fahrzeugs dauert nur wenige Minuten. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Nationalitätskennzeichen
  • Mautklasse
  • E-Mail-Adresse
  • Mobiltelefonnummer

Bei der Bestellung sind das Kennzeichen des Fahrzeugs und das Zulassungsland des Fahrzeugs anzugeben, anschließend sind der Beginn und die Dauer der Gültigkeit auszuwählen. Der Gültigkeitsbeginn kann bis zu 30 Tage im Voraus festgelegt werden.
Das System verlangt für die Kontaktaufnahme eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer. Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist erforderlich, weil der Link zur Bestätigung auch per SMS versendet wird, damit der Nutzer die Bestätigung auch dann erhält, wenn die Zustellung der E-Mail aus irgendeinem Grund nicht möglich ist.

Über die erfolgreiche Zahlung sendet das System eine Quittung und einen QR™-SMS-Code, der die Identifikationsdaten des Fahrzeugs und die Gültigkeitsdauer der erworbenen Berechtigung enthält.


⛔ Bußgelder

Das Gesetz (Zakon o cestninjenju) legt detailliert fest, welche Bußgelder zu erwarten sind, wenn jemand ohne gültige Mautentrichtung auf eine gebührenpflichtige Straße auffährt:

  • Bei Nutzung der Straße ohne gültige E-Vignette beträgt das Bußgeld 300 €, das sich bei Zahlung innerhalb von acht Tagen auf 150 € reduziert.
  • Wird das an eine gültige E-Vignette gebundene Kennzeichen unberechtigt auf ein anderes Fahrzeug oder auf ein Fahrzeug einer anderen Mautklasse übertragen, beträgt das Bußgeld 500 €.
  • Jede weitere Auffahrt gilt als eigenständige Ordnungswidrigkeit, daher können während einer Reise mehrere Bußgelder verhängt werden.
  • Die Kontrolle erfolgt mit im Autobahnnetz installierten Kameras, an Kontrollpunkten und durch Kontrollfahrzeuge.

Hier, über das Registrierungsportal, kann in wenigen Minuten online der erforderliche Nachweis über die Mautentrichtung erworben werden, der im offiziellen Register der DARS – Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji d.d. – erfasst wird.

Bestandteile der Registrierungsdienstleistung

Die Vignette ist bei uns zusammen mit den Dienstleistungen Comfortia und Auxil erhältlich; deren Gebühren sind Teil der Registrierungsgebühr.

Im Rahmen von Comfortia tauschen wir – falls Sie sich bei der Bestellung bei der Eingabe der Daten vertippt haben – einmalig kostenlos das Kennzeichen, das Nationalitätszeichen, die Fahrzeugkategorie, das Zielland oder das Datum des Gültigkeitsbeginns aus; das System überprüft offensichtliche Tippfehler automatisch und bei Bedarf auch manuell. Mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit kann die Bestellung storniert und der volle Betrag zurückerstattet werden, mit Ausnahme der Jahresvignette.

Im Rahmen von Auxil leisten wir – sollten Sie aus einem mit der Bestellung zusammenhängenden Grund ein Bußgeld erhalten – innerhalb von 180 Tagen ab der Bestellung rechtliche Unterstützung: Wir treten als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde auf, legen Rechtsmittel ein und beantragen einen Zahlungsaufschub oder eine Herabsetzung aus Billigkeitsgründen. In begründeten Fällen können wir auch den Betrag des Bußgeldes erstatten, bis zu einer Höhe von 300 Euro.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Punkten 4.1 und 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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